Trotz riskanten Ausbruchgeschehens: Sachsen-Anhalt lockert Corona-Beschränkungen weiter: Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern möglich

23. Juni 2020 | Politik | 4 Kommentare

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen zum 2. Juli in Aussicht gestellt. Das Kabinett einigte sich am Dienstag in Magdeburg auf Eckpunkte für die 7. Corona-Eindämmungsverordnung. Sie soll am 30. Juni beschlossen werden und bis 16. September gelten. Die zweite Stufe des Sachsen-Anhalt-Plans bringt die Möglichkeit für Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmern, auch Sportwettkämpfe können angesetzt werden. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Mit dem heutigen Beschluss zeigen wir Veranstaltern und Organisatoren die weitere Perspektive auf und ermöglichen, den Sommer zu planen. Wir geben den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Eigenverantwortlichkeit zurück.“ Wichtig bleibe, die Nachverfolgbarkeit in jedem Fall sicherzustellen.

Das grundsätzliche Kontaktverbot von Zusammenkünften von mehr als 10 Personen wird zur Vermeidung von größeren Ansammlungen in eine Kontaktempfehlung mit möglichst konstantem Personenkreis und im Freien gelockert. Fachkundig organisierte Veranstaltungen sollen im Freien mit bis zu 1.000 Personen erlaubt sein, in Räumlichkeiten soll die maximale Teilnehmerzahl zunächst auf 250 Personen, ab 1. September auf 500 beschränkt bleiben. Im privaten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis soll mit 50 statt bisher 20 Personen gefeiert werden können. Insgesamt 1.000 Sportler und Teilnehmer sollen auch die Maximal-Grenze für Sport-Wettkämpfe sein, wobei Hygieneregelungen und Vorgaben der jeweiligen Sportverbände einzuhalten sind. Auch Kontaktsport soll wieder erlaubt werden. „Die Entwicklung der Infektions-Zahlen in Sachsen-Anhalt erlaubt es uns, diese Schritte jetzt zu gehen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

Für Großveranstaltungen gilt die bundesweite Festlegung, dass bis Ende Oktober keine Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen erlaubt sind. Messen und Ausstellungen sowie Spezialmärkte können künftig analog zu Ladengeschäften unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln sowie Einlasskontrollen und Zugangsbegrenzung von einer Person auf 10 Quadratmetern wieder öffnen.

Weitere Beschränkungen fallen im Bereich Tourismus. So können Ferienlager wieder Gäste empfangen. „Ferienfreizeiten bringen Erholung für Familien und Kinder in der Corona-Zeit“, so Grimm-Benne. „Ferienlager eröffnen die Möglichkeit zu Sommerurlaub auch für den kleinen Geldbeutel.“

Die Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Ladengeschäften soll bestehen bleiben; ebenso in Reisebussen. Hier wird allerdings die bisher zusätzliche Abstandsregelung von mindestens 1,50 Metern zwischen den Mitfahrenden aufgehoben.

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