Strukturen intransparent? SPD-Stadtratsfraktion sorgt sich um Katastrophenschutz

10. Februar 2018 | Politik | 10 Kommentare

Die SPD-Ratsfraktion sorgt sich um den Katastrophenschutz in Halle. Insbesondere bemängelt die Fraktion, dass im Falle einer Katastrophe die Katastrophenschutzleitung nur noch aus drei Personen besteht (Oberbürgermeister, Leiter Fachbereich Sicherheit und sein Stellvertreter). Insbesondere bei mehrtägigen Katastrophenzuständen (wie etwa Hochwasser) seien das zu wenig Personen, weil man dann im Schichtdienst rund um die Uhr einsatzbereit sein müsse. Auch die Informationspolitik wird kritisiert: so sei bereits  zum 01.06.2016 eine Strukturveränderung vorgenommen worden, diese ist aber in den Organigrammen weder im Intranet noch im Internet abgebildet. Dies geht aus einer Stadtratsanfrage hervor, die auf der kommenden Ratssitzung am 26. Februar 2018 auf der Tagesordnung steht.

Die Anfrage im Wortlaut:

Anfrage der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zum Zivil- und Katastrophenschutz Unglücke, Naturkatastrophe oder kriegsähnliche Zustände:

Das staatliche System des Zivil- und Katastrophenschutzes ist ein zentraler Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Während im Rahmen des „integrierten Hilfesystems“ der Zivilschutz insbesondere in Zuständigkeit des Bundes liegt, sind die Länder vornehmlich für den Katastrophenschutz zuständig. Vor Ort sind die Kommunen als „untere Katastrophenschutzbehörden“ für die Bürgerinnen und Bürger Ansprechpartnerinnen, wenn es um den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen geht. Dafür müssen Feuerwehren, Polizei- sowie Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Im Bedarfsfall unterstützen die freiwilligen Rettungsdienste (Arbeiter-Samariter-Bund, DLRG, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst). Aktuelle Ereignisse in anderen (deutschen) Kommunen zeigen, dass zudem der Abstimmungsbedarf mit Polizei und vor allem auch der Bundespolizei bspw. im Zusammenhang mit Sport- und Kulturveranstaltungen stark zugenommen hat (nicht zuletzt mit Blick auf terroristische Bedrohungslagen oder Anschläge).

Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Ratsfraktion die Stadtverwaltung:

1. Obwohl zum 01.06.2016 eine Strukturveränderung vorgenommen wurde, ist diese in den Organigrammen im Intranet und im Internet derzeit nicht nachvollziehbar. Wie ist die Abteilung Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst strukturiert? Welche strukturellen Änderungen wurden seit 2016 gegebenenfalls vorgenommen? Wer bearbeitet die Zivilschutzproblematik in ihrer gesamten Breite für die Stadt Halle (Saale)? Wer schult die Katastrophenschutzleitung der Stadt Halle (Saale) wann und nach welchem Konzept?

2. Wie gedenkt die Stadtverwaltung das etablierte und bundesweit anerkannte Fachberatersystem (Technische Infrastruktur, Rettungs- und Hilfsorganisationen [Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Technisches Hilfswerk, Feuerwehren], Fachberater der städtischen Fachbereiche, Fachberater der Krankenhäuser der Stadt Halle (Saale), Fachberater der sozialen Einrichtungen der Stadt Halle (Saale), Fachberater der außerstädtischen Einrichtungen) mittelfristig zu sichern und gegebenenfalls weiterzuentwickeln?

3. Wann wird die personelle Festlegung zur Besetzung der Technischen Einsatzleitungen bei möglichen Großschadenslagen vorgenommen?

4. Wann erfolgt durch die Berufsfeuerwehr die Festlegung zur personellen Besetzung für die nach Runderlass aufzustellenden Formationen im Landeskatastrophenschutz? Dies betrifft nachfolgende Kräfte: Fachdienst ABC (Bereitschaft mit drei Zügen und einer Führungsstaffel), Fachdienst Logistik, Fachdienst Führungsunterstützung, Fachdienst Brandschutz. Wie sind die konkreten Ausbildungspläne ausgestaltet und wann sollen die Ausbildungsmaßnahmen durch die entsprechenden Feuerwehr- und Katastrophenschutzschulen umgesetzt werden?

5. Bis wann wird die Stadtverwaltung die Unterbringungskonzeption für die Einheiten des Katastrophenschutzes bei den Hilfsorganisationen der Stadt Halle (Saale) (Personen, Technik, Fahrzeuge, Ausrüstung, Material) überarbeiten?

6. Das bewährte Stabsbereichssystem S 1 bis S 7 wurde auf vier Stabsbereiche reduziert. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus im Bedarfsfall? Wie wird künftig im Bedarfsfall konkret der Stab für außergewöhnliche Einsätze (SAE) besetzt sein?

7. Inwiefern ist es ausreichend, wenn die Katastrophenschutzleitung laut Katastrophenschutzplan der Stadt Halle (Saale) aus lediglich drei Personen (Oberbürgermeister/in, Fachbereichsleiter Sicherheit und seinem Stellvertreter) besteht (nicht zuletzt mit Blick auf ein mögliches Schichtsystem bei mehrtägigen Katastrophenereignissen)?

8. Inwiefern ist der SAE-Raum auf dem in technischer Hinsicht aktuellen Stand? Welche Nachrüstungen bzw. Neuanschaffungen sind in den kommenden 3 Jahren notwendig und wie hoch sind hierfür die Kosten?

9. Wie wird bei einer Großschadenslage im Stab der Informationsfluss sichergestellt? Wann werden alle entsprechenden Stabsmitglieder und Fachberater/innen in der Nutzung der Software DISMA fertig ausgebildet sein?

10. Laut Bericht zum Hochwasser 2013 soll sich die Arbeitsgruppe Hochwasser der Stadt Halle (Saale) „ab sofort mindestens zwei Mal im Jahr unter Leitung der Unteren Wasserbehörde“ treffen. Wann waren diese Treffen und wer hat an den Treffen teilgenommen (bitte auflisten)?

11. Wasserwehr:

a. Wann ist mit der Fertigstellung des avisierten Hochwasseralarm- und Einsatzplanes der Wasserwehr zu rechnen?

b. Wer ist der/die Leiter/in und wer der/die stellvertretende Leiter/in der Wasserwehr?

c. Wie viele Deichwachen wurden benannt, welchen Organisationen sind sie zugeordnet und wann erfolgt(e) deren Ausbildung?

d. Welche Personen stellen das in § 4 Wasserwehrsatzung der Stadt Halle (Saale) benannte „Personal des Hilfsdienstes“? 12. Wann wird die Verwaltungsvorschrift 04/2013 „Der Katastrophenschutzplan der Stadt Halle (Saale)“ hinsichtlich der Zuständigkeiten und organisatorischen Zuordnungen sowie der (Kontakt-)Daten in den Anlagen 1 bis 6 aktualisiert im Internet abrufbar sein?

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