Streit um telefonische Krankschreibung: erst Wartezimmer vollhusten, dann gibts den Krankenschein

19. April 2020 | Politik | 3 Kommentare

Zu Beginn der „Corona-Krise“ hatte der „Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen“ (G-BA) beschlossen, Krankschreibungen mit Erkältungssymptomen auch ohne Arzt-Besuch zuzulassen. EinTelefonanruf beim Hausarzt genügte. Damit wollte man verhindern, dass potentielle COVID-19- Infizierte andere Patienten anstecken. Mit dieser Regel ist es nun vorbei. Auf massiven Druck der Arbeitgeberverbände hat der Ausschuss diese Regel auslaufen lassen.  Betroffene Arbeitnehmer müssen sich jetzt ab diesem Montag an wieder in der Praxis vorstellen. Dagegen regt sich Widerstand. Auch von sonst arbeitgeber-freundlicher Seite.  So bezeichnete Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) den Schritt am Samstag «als verfrüht», wie die FAZ berichtet . Zum jetzigen Zeitpunkt sei es wichtig, Infektionsrisiken konsequent zu vermeiden. Auch Vertreter anderer Parteien und Verbraucherschützer sprachen von einem Fehler und forderten, dass die Entscheidung zurückgenommen wird.

Auch in Sachsen-Anhalt, dem Bundesland, das bislang verhältnismäßig wenig von der Corona-Epidemie betroffen ist, kommt Widerspruch aus der Poltik: so hat die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Katja Pähle, die Abschaffung der Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen kritisiert und den GBA aufgefordert, diese Möglichkeit kurzfristig wieder einzuführen:  „Jeder unnötige Praxisaufenthalt ist ein Risiko bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Und jede Infektion, auch mit anderen Krankheiten, schwächt das Immunsystem der Betroffenen auch gegenüber den Coronaviren“, sagte Pähle. „Die pragmatische Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung ist in dieser Situation ein Gebot der Vernunft und verhindert, dass sich Menschen mit einem Infekt zur Arbeit schleppen.“

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