Steuerliche Entlastungen für Unterstützer von ukrainischen Geflüchteten

22. März 2022 | Politik, Soziales | Keine Kommentare

Die Bereitschaft, den Menschen aus der Ukraine zu helfen, ist auch in Sachsen-Anhalt groß. So waren und sind seit Beginn des Konflikts Privatpersonen und Vereine dazu bereit, den vom Krieg betroffenen Personen schnelle Unterstützung zukommen zu lassen. Dazu gehören neben Sach- und Geldspenden auch die Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete.

Sachsen-Anhalts Finanzminister Michael Richter erklärte hierzu nun, das Engagement und die Hilfsbereitschaft noch weiter stärken zu wollen. Hierzu hätten sich der Bund und die Länder auf steuerliche Erleichterungen für die Helferinnen und Helfer geeinigt. „Diese haben maßgeblichen Anteil daran, dass den Geflüchteten Hilfe schnell und unkompliziert zur Verfügung stehen kann.“, so der Minister.

Mit dem nun veröffentlichten Verwaltungserlass sind demnach ab sofort steuerliche Erleichterungen möglich. Diese betreffen u.a.:
– den Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen,
– Spendenaktionen von steuerbegünstigten Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten,
– Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten,
– die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen,
– die steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen,
– die Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassung von Sachmitteln und Räumen und
– die Schenkungssteuer

 

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