Stadt Halle muss Radwegeinrichtungen der Ludwig-Wucherer-Straße neu planen

13. November 2018 | Umwelt + Verkehr | 13 Kommentare

Wie HalleVerkehrt heute mitteilte, hat die Stadt Halle festgestellt, dass die Verkehrseinrichtungen für Fahrradfahrer in der Ludwig-Wucherer-Straße durch die Stadt neu zu planen sind.

In einem Schreiben der Stadt Halle, welches HalleSpektrum vorliegt, hat die Abteilung Stadtordnung in Antwort auf einen Antrag auf Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht zwar festgestellt, dass eine Anordnung der Radwegbenutzungspflicht nach den geltenden Vorschriften und unter Zugrundelegung der Verkehrszählung von 2012 noch grundsätzlich zulässig wäre. Gleichzeitig hat die Behörde jedoch festgestellt, dass die baulichen Voraussetzungen für die Einrichtung von (benutzungspflichtigen) Radstreifen in der Ludwig-Wucherer-Straße nicht vorliegen.

Radweg vor dem Edeka an der LuWu, nach der Einmündung Willy-Lohmann-Straße;
Foto: HalleSpektrum

Benutzungspflicht an Einmündung Willy-Lohmann-Straße rechtswidrig

Die Bauweise des benutzungspflichtigen Radstreifens an den Einmündungen der Willy-Lohmann-Straße ist in beiden Richtungen hinsichtlich der Breite des Radweges zu gering. die notwendige Mindestbreite von 1,50 m wird hier mit nur 1,00 m um ein Drittel unterschritten. Auch das Fehlen relevanten Schwerverkehrs (nur 1-2 % des Verkehrs ist Schwerlastverkehr) lasse eine Benutzungspflicht dieser Radwegstreifen nicht zu. Da sich an diesen Stellen auch noch abrupte Verschwenkungen in der Radwegführung befänden, rechtfertigten auch die örtlichen Verhältnisse keine Benutzungspflicht. Der bisherige Radweg könnte jedoch ohne Benutzungspflicht weiter angeboten und genutzt werden.

Fotos: HalleSpektrum

LuWu zu Silvester mit erkennbaren Längsstreifen;

Radwege an Längsparkplätzen neu zu planen

Hinsichtlich der Radwegführung seitlich der Parkplätze an der Ludwig-Wucherer-Straße stellt die Behörde zunächst fest, dass diese Radwege mit 1,50 m der Mindestbreite gerade entsprechen. Jedoch sei zu längs parkenden Kfz ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m einzurichten. Der Kfz-Fahrstreifen entspricht in der Ludwig-Wucherer-Straße mit 3,30 m der Regelbreite. Aufgrund dieser baulichen Einrichtung, dürfte für die Längsparkplätze nur eine Breite von 1,80 m vorgesehen werden, was nur der Mindestbreite für Parkplätze entspreche (und wohl ein Gutteil der in Halle betriebenen Kfz vom Parken in der LuWu ausschließen würde). Gleichzeitig sei eine Kombination von mehreren Mindestbreiten zwischen Kfz-Fahrstreifen, Radfahrstreifen und Stellplätzen nicht zulässig. Das Schreiben schließt damit, dass die Radverkehrsführung in der Ludwig-Wucherer-Straße als innerörtliche Hauptverkehrsstraße neu zu planen ist. Dabei könne es auch zu einer Neuplanung der unterschiedlichen Verkehrsarten und deren Verknüpfungen kommen. Zuständig hierfür sei aber der Fachbereich Planen mit dessen Abteilung Verkehr.

PZ
mit Material von HalleVerkehrt

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