Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch von Wiegand ein

16. Oktober 2017 | Politik | 6 Kommentare

Am Freitag ging beim Landgericht Magdeburg ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Halle ein: gegen den Freispruch Bernd Wiegands in der „Gehälter-Affäre“ wird Revision eingelegt. Dies bestätigte Dennis Cernota, einer der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft am Sonntag der Mitteldeutschen Zeitung (Bericht in der Print-Ausgabe am 16.10. 2017). “ Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden wir, ob wir die Revision durchführen“, wird der Sprecher zitiert. Hintergrund: Nach der Strafprozessordnung muss eine Revision innerhalbeiner Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. In der Regel liegt dann jedoch noch keine schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes vor.

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