Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freispruch von Wiegand ein
16. Oktober 2017 | Politik | 6 KommentareAm Freitag ging beim Landgericht Magdeburg ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Halle ein: gegen den Freispruch Bernd Wiegands in der „Gehälter-Affäre“ wird Revision eingelegt. Dies bestätigte Dennis Cernota, einer der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft am Sonntag der Mitteldeutschen Zeitung (Bericht in der Print-Ausgabe am 16.10. 2017). “ Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe entscheiden wir, ob wir die Revision durchführen“, wird der Sprecher zitiert. Hintergrund: Nach der Strafprozessordnung muss eine Revision innerhalbeiner Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt werden. In der Regel liegt dann jedoch noch keine schriftliche Urteilsbegründung des Gerichtes vor.
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Wie? Wurde er nicht von Gott gesandt?
Redhall schrieb: „Gab es wieder einen Anruf von ganz oben?“
Von wo genau?
Die Räte sind bei der Nummer raus, weil für die ist es wurscht wie es ausgeht, da es wieder 1 bis 2 Jahre dauern wird. Die Wahl wird es nicht beeinflussen, Das er trotzdem ein Narzist bleibt, wird kein Urteil der Welt sein Bild bei den Menschen, welche näher mit ihm zu schaffen haben sich dadurch ändern. Die, welche nicht mit ihm konfrontiert sind, sehen in ihm den Macher, nur leider ohne jegliche demokratische Strukturen zu respektieren. Zu „Machen“ zum Zwecke der Selbstdarstellung ist nicht strafbar aber verwerflich, da es letzlich immer auf Kosten anderer geht. was ist denn eigentlich aus dem Deich geworden, der schon begonnen wurde zu bauen? Will er dem HFC immer noch belehren, wie dieser Verein zu arbeiten hat oder kauft er neue Spieler für die Verletzten? ist die Nutzung der Hochhausscheiben ein transparentes, durchschaubares Investitionsobjekt?
Manche werden nach dem Scheitern gescheiter, andere nicht. Der OB braucht für seine Wiederwahl nicht machen. Das machen die Fachkräfte der Staatsanwaltschaft. Weiter so!
Es geht nur ums Prinzip! Gab es wieder einen Anruf von ganz oben?
Aber danach is Schluss.
Also geht’s weiter.