SPD und CDU wollen Landesbeamten mehr Gehalt zahlen

27. September 2017 | Politik | Ein Kommentar


Rüdiger Erben: Jetzt Beamtinnen und Beamten an der positiven Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst zügig teilhaben lassen“

Am heutigen Vormittag debattiert der Landtag von Sachsen-Anhalt den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften. Das umfangreiche Gesetzespaket soll erstmalig ein komplettes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht für die unmittelbaren und mittelbaren Landesbeamten, insbesondere Kommunalbeamte, in Sachsen-Anhalt schaffen.

Rüdiger Erben. Fotoquelle: Twitter ac. Rüdiger Erben

Der besoldungsrechtliche Teil überträgt die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst für 2017 und 2018 eins zu eins auf die Beamten. Zudem wird ab 2017 das Weihnachtsgeld wieder eingeführt.

In der Debatte drängte Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, darauf, dass die Landesregierung im Vorgriff auf das noch zu beschließende Gesetz die Besoldungsneuregelung bereits anwendet, was früher gängige Praxis gewesen sei: „Wer gute Arbeit will, der muss die auch ordentlich bezahlen. Sachsen-Anhalt ist da ins Hintertreffen geraten. Leider hat es sehr lange gedauert, bis der Gesetzentwurf von der Landesregierung vorgelegt wurde, der den Tarifabschluss auf die Beamtenbesoldung überträgt. Das muss jetzt zügig gehen. Deshalb habe ich die Erwartung an die Landesregierung und die Kommunen in unserem Land, dass schon im Vorgriff auf das noch zu beschließende Gesetz die Besoldungserhöhung und auch das Weihnachtsgeld an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden. Die Koalitionsfraktionen werden auf der nächsten Sitzung des Finanzausschusses einen Beschluss herbeiführen, der einen solchen Vorgriff zulässt.“

CDU stimmt auch zu

Auch die CDU äußerte sich. Zum Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Eva Feußner:

„Die Beamten unseres Landes leisten eine hervorragende Arbeit. Um dieser die entsprechende Wertschätzung zu geben, nehmen wir mit dem Gesetzentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften entsprechende Anpassungen vor. So setzen wir die von den Tarifparteien beschlossene Erhöhung der Entgelte um 2 Prozent zum 1. Januar 2017 sowie die Erhöhung der Entgelte zum 1. Januar 2018 um 2,35 Prozent um und führen die Jahressonderzahlung ein. Gleichzeitig vereinheitlicht und modernisiert der Entwurf vielfältige Rechtsgegenstände. Er überträgt die Altersgrenzen aus dem Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes und die schafft eine landesgesetzliche Vollregelung im Beamtenversorgungsrecht.“

„Darüber hinaus“, erklärt Feußner: „sollen die Lehrkräfte an Grundschulen, die sich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage befinden, künftig in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 überführt werden. So schaffen wir einen ausreichenden Abstand der Ämter in den Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitungen zu den sonstigen Lehrkräften an den Grundschulen.

Ein weiterer Änderungswunsch betrifft die Eingruppierung der sogenannten ‚Ein-Fach-Lehrer‛, die ihre Ausbildung in der ehemaligen DDR absolviert haben, nun aber mitunter schon 27 Jahre in bundesdeutschen Schulen arbeiten. Sie machen die gleiche Arbeit, unterrichten besonders in den Schulen auch eine Vielzahl von Fächern und sollten nun auch finanziell gleichberechtigt werden. Besonders vor dem Hintergrund fehlender Lehrer in vielen Schulen, sollten wir die Arbeit dieser Lehrkräfte honorieren.“

 

 

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