SPD-Fraktion will Immunität genesener Abgeordneter nach 3 Monaten aufheben

25. Januar 2022 | Politik | Ein Kommentar

Seit dem 15. Januar gelten laut der Richtlinie des Robert Koch-Instituts (RKI) Personen als genesen, deren Corona-Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt und durch einen PCR-Test nachgewiesen ist. Dieser Zeitraum wurde von ehemals sechs Monate auf drei reduziert. Diese Regelung wurde in der gestrigen Sitzung von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministerpräsidenten der Länder in Ihrer gemeinsamen Konferenz übernommen.

Nachweise vom Oktober 2021 sind damit beispielsweise abgelaufen. Trotz der Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate für die Bürger:innen gilt im Bundestag weiterhin die alte Frist. Dies betreffe den Zugang zum Plenum und zu den Ausschüssen – dies ist entsprechend einer Allgemeinverfügung von Landtagspräsident Dr. Gunnar Schellenberger (CDU) auch im Landtag von Sachsen-Anhalt so.

Dazu Rüdiger Erben, Parlamentarischer Geschäftsführer: „Die SPD-Fraktion plädiert an dieser Stelle für eine sofortige Anpassung an die geltende Verordnungslage. Es muss ziemlich eigenartig anmuten, wenn für die Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt etwas anderes gelten würde als für die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland insgesamt.
Wir bitten den Landtagspräsidenten, unverzüglich Bemühungen für eine Anpassung in dieser Sache aufzunehmen.“

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