SPD begrüßt: Umtausch alter Führerscheine – Kein Ordnungsgeld

27. Januar 2022 | Politik, Umwelt + Verkehr | 5 Kommentare

 

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden (HalleSpektrum berichtete). Ziel dieser politischen Entscheidung war und ist es, eine bundesweit einheitliche rechtliche Grundlage zu schaffen.

Damit aber die vielen Millionen Betroffenen der Bundesrepublik den Wechsel nicht bis zum letzten Moment hinauszögern und damit dann das gesamte System überlasten würden, findet der Umtausch verpflichtend gestaffelt statt. So galt beispielsweise für die Jahrgänge 1953 bis 1958 der besagte 19. Januar 2022 als Stichtag.

Bereit im Dezember letzten Jahres beschloss man auf der Verkehrsministerkonferenz jedoch, diese Frist für die Umtauschfrist mit der Bitte um ein bundeseinheitliches Verfahren zu verlängern. Gemäß einer Mitteilung aus dem Ministerium des Inneren und des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales war zudem zu erfahren, dass Polizeibeamte einen Entscheidungsspielraum bekommen sollten, ob die Ordnungswidrigkeit wegen nicht erfolgten rechtzeitigen Umtausches geahndet werde oder nicht.

Die SPD-Abgeordneten Dr. Falko Grube und Rüdiger Erben aus Sachsen-Anhalt nutzten die Befragung der Landesregierung nun außerdem, konkret nach den Ermessensgrundlagen beim Verhängen von Bußgeldern zu fragen. Dabei begrüßen beide es sehr, dass es laut Frau Ministerin Hüskens diese klare Anweisung an die Polizei gäbe, Bußgelder nicht zu erheben.

„Unserer Meinung nach ist es gut, wenn die Polizei in Zeiten von Corona und Hackerangriffen keine 10 Euro für einen alten Führerschein kassiert. Zumal viele ältere Führerschein-Inhaber und -inhaberinnen ohnehin eher im Inland unterwegs sind.“, kommentierte Falko Grube anschließend.

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