Sondervermögen Corona im Nachtragshaushalt 2021: Diskussionen aus dem Landtag

27. Oktober 2021 | Natur & Gesundheit, Politik, Wirtschaft | Ein Kommentar

Die Corona-Krise hat überall auf der Welt ihre Spuren hinterlassen. So sind diese in Sachsen-Anhalts Haushaltsetat etwa finanzieller Art. Die Haushaltseinnahmen sind demnach auch in diesem Jahr nicht so hoch ausfallen, wie ursprünglich geplant. Gestern wurde im Landtag deshalb nun der Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorgestellt. Dieser soll zusätzliche 2,6 Milliarden Euro zu Verfügung stellen, von denen allein 1,95 Milliarden Euro für das Sondervermögen Corona vorgesehen sind.

Um den Entwurf jedoch tatsächlich beschließen zu können, ist der Landtagsbeschluss zur Feststellung einer außergewöhnlichen (finanzpolitischen) Notlage von Nöten. Finanzminister Michael Richter von der CDU warb deshalb gestern für die Zustimmung zu einem solchen und erklärte, der Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 zeige die Dimension der finanziellen Betroffenheit des Landes durch die Pandemie. „Er bietet aber durch das Sondervermögen Corona auch die Chance, das Land zukunftsfähiger und resilienter für die Zukunft aufzustellen. Das geschieht nicht nur für das Land sondern auch für die Kommunen. Als ein Bestandteil des Nachtragshaushaltsgesetzes soll es deshalb auch den Gemeinden ermöglicht werden, ihre pandemiebedingten Steuerausfälle in Höhe von 66 Millionen Euro noch im Haushaltsjahr 2021 pauschal auszugleichen.“ Weiter gab Richter an, den Finanzausschuss noch im November persönlich um eine Ermächtigung zu bitten, um die Auszahlungen im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes noch in diesem Jahr ausführen zu dürfen.

Olaf Meister, Sprecher für Finanzen der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, kündigte in Reaktion auf den Entwurf an, diesen konstruktiv prüfen und besonders das Corona-Sondervermögen kritisch ausleuchten zu wollen. „Das zu errichtende Sondervermögen sollte gezielt der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie dienen. Damit beliebige Ressortwünsche einzelner Ministerien zu finanzieren, ist weder angebracht noch zulässig. Die Haushaltsdisziplin sowie die rechtlichen Vorgaben eines solchen Sondervermögens beschränken die Möglichkeiten auf Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise stehen.“

Neben dem Bezug zur Krise halte seine Partei einen Nachhaltigkeitscheck allerdings ebenso für angebracht. Gerade im Wirtschaftsbereich müsse der Weg aus der Krise nachhaltig sein und dem Klimaschutz dienen.

Eva von Angern, die Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE kritisierte hingegen: „Der Nachtraghaushalt ist Ausdruck einer allzu späten Einsicht, dass mit einer Politik der schwarzen Null kein Staat zu machen ist!“ Ihrer Meinung nach habe das Ringen um den richtigen Weg in und aus der Krise wertvolle Zeit für die durch die Pandemie gebeutelten Wirtschaftszweige und Beschäftigung gekostet. Dennoch sieht auch DIE LINKE den Nachtragshaushalt und das aufgestockte Sondervermögen für die richtige – wenngleich nicht ausreichende – Antwort auf die Krise.

„Die von Haseloff und Richter vorgestellte Politik bleibt höchst widersprüchlich! n diesem Jahr nimmt die Koalition 2,6 Milliarden Euro frisches Geld auf, in 2022/23 will sie dann 3 Milliarden kürzen. Dies zeigt, dass der Nachtragshaushalt keine Gewähr dafür bietet, dass Sachsen-Anhalt nicht mit dem Rotstift regiert wird. Unklar bleibt auch, wie etwa die Digitalisierung an den Schulen überhaupt personell umgesetzt werden soll.“, so von Angern weiter.

Da die Folgen der Pandemie und des Lockdowns die Politik auch in den nächsten Jahren noch weiterbeschäftigen werden, wie auch die des Klimanotstands, fordert ihre Fraktion nun, die Notlagenkreditermächtigung der Landesverfassung konsequent zu nutzen, um schädliche Kürzungen zu vermeiden.

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