Sondervermögen Corona bereitgestellt

26. Januar 2022 | Politik, Soziales, Wirtschaft | Ein Kommentar

 

Im Dezember 2021 hatte der Landtag in Sachsen-Anhalt als Bestandteil eines Nachtragshaushaltsgesetzes für das Jahr 2021 das sogenannte Sondervermögen Corona in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro verabschiedet. Die für das Jahr 2022 nun veranschlagten Mittel aus diesem Sondervermögen stehen den Ressorts nun zur Verfügung. Das gab die Landesregierung am gestrigen Tag bekannt. Demnach seien erste Auszahlungen bereits in Höhe von 45 Millionen Euro erfolgt.

Innerhalb weniger Wochen wurden im Ministerium der Finanzen die entsprechenden Strukturen für die Auszahlung der knapp zwei Milliarden Euro geschaffen. Insgesamt 63 Maßnahmen, die sich durch ihren Pandemiebezug auszeichnen, können damit in den nächsten fünf Jahren finanziert werden. Dazu gehören Maßnahmen zur Stärkung des Gesundheitssektors, Digitalisierungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Restart der Wirtschaft und Gesellschaft.

Finanzminister Michael Richter erklärte diesbezüglich: „Dringende Anträge für die Bereitstellung von Mitteln werden prioritär behandelt. Für das Sondervermögen Corona an sich ist keine Budgeterhöhung möglich. Es bleibt beim knapp unter zwei Milliarden Euro veranschlagten Mittelvolumen bis 2027.“

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