Sonderprogramm für den Sportstättenbau

21. Juli 2020 | Politik, Sport | Keine Kommentare

 

Schon 2013 ist das Sportfördergesetz in Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Mit einem Sonderprogramm für kleinere Bauvorhaben fördert das Land nun aber zusätzlich vorrangig Sanierungsmaßnahmen von Sportvereinen und Kommunen. 2020 ist dafür im Landeshaushalt eine Summe von rund einer Million Euro zusätzlich vorgesehen.

Gefördert werden Einzelvorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von maximal 50.000 Euro. Die Förderung kann je Bauvorhaben bis zu 100 Prozent betragen.

Sachsen-Anhalts Sportminister Holger Stahlknecht von der CDU sagte dazu: „Für mich ist und bleibt es wichtig, dass unsere Vereine und Sportler gute Rahmenbedingungen vorfinden. Mit dem Sonderprogramm verbessern wir den Zustand vieler Sportstätten vor allen Dingen in ländlichen Gebieten. Die Möglichkeit einer hundertprozentigen Förderung hilft hier besonders den finanzschwachen Vereinen und Kommunen.“

Die „Arbeitsgruppe Prioritätensetzung Sportstättenbau“, der Vertreter vom Landes-Sport-Bund Sachsen-Anhalt, der kommunalen Spitzenverbände, des Landesverwaltungsamtes sowie des Ministeriums für Inneres und Sport angehören, hat jetzt 32 Anträge ausgewählt. Die Einzelfördersummen betragen zwischen 8.000 und 50.000 Euro. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgte nach einer ausgewogenen regionalen Verteilung und unter Berücksichtigung der sportfachlichen Argumente des Landes-Sport-Bundes.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt prüft mittlerweile die ausgewählten Anträge. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, werden die entsprechenden Zuwendungsbescheide erstellt. Insgesamt waren für das Sonderprogramm 69 Anträge eingegangen.

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