Sicherung von Synagogen: erst einmal werden Gefährdungsbeurteilungen erstellt
17. Oktober 2019 | Politik | Ein Kommentar
Synagoge Halle
Heute haben sich Wadim Laiter, Vorsitzender der Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg K.d.ö.R., Max Privorozki, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Halle (Saale) K.d.ö.R., Dr. Alexander Wassermann, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Dessau K.d.ö.R, und der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht zu einem ersten Sicherheitspolitischen Gespräch getroffen. Wie es in der gemeinsamen Pressemitteilung hieß, verlief dies „in guter und vertrauensvoller Atmosphäre“. Dem Auftaktgespräch sollen zeitnah weitere Gespräche folgen.
Die aktuellen polizeilichen Schutzmaßnahmen wurden vorgestellt und erörtert. Sie werden bis auf Weiteres aufrechterhalten. Ergänzend dazu führt das Landeskriminalamt gegenwärtig sicherheitstechnische Beratungen mit den jüdischen Gemeinden durch.
Es wurden folgende weitere Schritte vereinbart:
1. Die Beteiligten werden in Gespräche über den Abschluss einer ergänzenden Vereinbarung zum „Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006“ (Staatsvertrag) über bauliche Sicherheitsmaßnahmen an Synagogen und deren Finanzierung eintreten.
Die Möglichkeit, eine besondere Vereinbarung zum Staatsvertrag abzuschließen, eröffnet das Schlussprotokoll zu Artikel 3 des Staatsvertrages.
2. Die Beteiligten werden in weiteren sicherheitspolitischen Gesprächen die von der Landespolizei zu erstellende allgemeine Gefährdungsbeurteilung und eine von der Landespolizei Sachsen-Anhalt zu erstellende „Konzeption zum Schutz des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt“ unter Einbeziehung des Sicherheitsbeauftragten des Zentralrats der Juden gemeinsam erörtern.
3. Die Polizeiinspektionen Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg werden die vom Landeskriminalamt zu erstellenden konkreten Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen bereits bestehenden oder in Planung befindlichen Synagogen mit den jüdischen Gemeinden erörtern.
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Wenn das Innenministerium jetzt erst mit einer „allgemeine Gefährdungsbeurteilung“ und einer„Konzeption zum Schutz des jüdischen Lebens in Sachsen-Anhalt“ anfängt, hätte ich nicht alzu viel Vertrauen.
Laut MDR musste Herr Privorozki Herrn Stahlknecht erst einen Sündenerlaß erteilen, bevor es zu den Beschlüssen kam, Quid pro quo.