Schulsozialarbeit an Sachsen-Anhalts Schulen: Diskussion im Landtag

16. Dezember 2021 | Bildung und Wissenschaft, Politik, Soziales | Keine Kommentare

 

Am gestrigen Nachmittag wurde im Landtag von Sachsen-Anhalt unter anderem angeregt über die Zukunft der Schulsozialarbeit im Land diskutiert. Die Regierung beschloss hierzu, mit einer überbrückenden Finanzierung aus Landesmitteln die weitere Arbeit gewährleistet zu wollen. Erst ab 2023 ist dann wieder eine solche aus EU-Fördermitteln geplant, die bereits bei der EU-Kommission in Brüssel beantragt ist.

Dazu erklärte Matthias Redlich, Mitglied der Arbeitsgruppe Bildung der CDU-Landtagsfraktion, die Landesregierung habe sichergestellt, dass die 380 Schulsozialarbeiter des Landes auch gegenwärtig und zukünftig ihrer verantwortungsvollen Arbeit nachgehen könnten. „Was momentan in der Öffentlichkeit für ein Krisenszenario propagiert wird, hat mit der Realität unserer Planungen zur Zukunft der Schulsozialarbeit wenig zu tun. Wir werden unser Möglichstes tun, um die Schulsozialarbeit an den Schulen nicht nur zu erhalten, sondern im Sinne einer zukunftsfesten Verstetigung auszubauen.“

Die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion DIE LINKE, Monika Hohmann, kritisierte hingegen, dass es noch viele offene Fragen gebe, die von der Regierung nicht ausreichend erklärt worden seien: „Die Spitzenverbände monieren, dass der Finanzierungsanteil, welchen sie erbringen müssen, seitens des Landes noch nicht beziffert wurde. Eine weitere Unbekannte ist der Umgang mit den Kommunen, die sich in Haushaltskonsolidierung befinden und ihren Eigenanteil von 20 Prozent bei den Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen und 40 Prozent bei den Netzwerkstellen nicht aufbringen können.“

Die Fraktion DIE LINKE fordere deshalb, dass die Fortführung der Schulsozialarbeit mindestens auf dem bisherigen Niveau sichergestellt werden müsse. Der Umfang der Einsatzstellen müsse sich an der jeweiligen Anzahl der
Schüler und Schülerinnen orientieren und dürfe nicht von der Finanzkraft der Kommunen abhängig sein.

„Landkreise oder kreisfreie Städte, die keine ausgeglichenen Haushalte vorlegen können oder an Haushaltskonsolidierungskonzepte gebunden sind, sollen auf Antrag den kommunalen Anteil teilweise oder ganz erstattet bekommen. Lassen wir es nicht zu, dass bei uns im Land weiße Flecken entstehen und die Fachkräfte der Schulsozialarbeit sich in anderen Bundesländern umorientieren.“, so Hohmann.

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