Schädlich darf seine volle Stasi-Akte nicht lesen – dieses Recht steht Opfern zu, nicht den Tätern
7. Dezember 2018 | Politik | 9 KommentareDie Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Birgit Neumann-Becker, hat zum Fall Schädlich („IMS Walter Flegel“) Stellung bezogen. Sie sagt: „Es ist verständlich, dass Kritik an denjenigen geübt wird, die für das Ministerium für Staatssicherheit gearbeitet haben und bereit waren, ihre Freunde und Kollegen zu bespitzeln. Diese Erfahrung hinterlässt tiefe Wunden. Sie können erst vernarben, wenn ehemalige inoffizielle und hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit dafür die persönliche menschliche Verantwortung
übernehmen. Nicht diejenigen sind die Opfer, deren damals geheime Stasi-Mitarbeit debattiert wird, sondern diejenigen, die bespitzelt und beschädigt wurden. Dr. Schädlich räumt ein, dass er hier einen Fehler gemacht hat und bedauert, dass er ihn nicht korrigieren kann. Aber: er kann zu Transparenz beitragen. Neue Erkenntnisse –
mit der Gefahr der Erpressbarkeit – müssen nur dann befürchtet werden, wenn bisher die Mitarbeit beim MfS nicht geleugnet oder kleingeredet wurde. Auch hinter einer Verpflichtung zur Mitarbeit bei der Staatssicherheit stehen persönliche Geschichten. Es wäre wichtig, wenn eine öffentliche Persönlichkeit, wie Dr. Schädlich darüber informieren würde. Manchmal wurden Verpflichtungserklärungen erpresst, häufig aber waren inoffizielle Mitarbeiter proaktiv und begeistert tätig. Wie sah das bei Dr. Schädlich aus? Seine Stasi-Mitarbeit lag zwischen
den Jahren 1983 und 1989. Wie hat er sie beendet? Wie hat er sich zur Demokratiebewegung und zur friedlichen Revolution verhalten?“
Schädlich darf seine volle Stasi-Akte nicht lesen – dieses Recht steht Opfern zu, nicht den Tätern
„Herr Dr. Schädlich räumt ein, dass er seine Akte nicht gelesen habe. Nach Stasiunterlagengesetz ist dies für ihn auch nur in den Teilen möglich, in denen er selbst Objekt der Beobachtung der Staatssicherheit war. Es ist nicht vorgesehen, dass ehemalige inoffizielle Mitarbeiter ihre Berichte noch einmal lesen und damit die Erinnerung an die von Ihnen geschädigten Personen auffrischen können.“
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Hr. Sch. kann alles anzweifeln, was in seiner Akte steht, solang er es nicht gelesen hat. Ansonsten mag er einerm Vorsitz beim Club gleichfalls gelassen entgegensehen. Der Club wird ohne ihn auch weiterbestehen, schlimmstenfalls absteigen. Aber ihn sollte das dann nicht mehr jucken; Freizeit kann auch ein Lebensinhalt sein.
Ich wage höflich daran zu erinnern, dass diese Akte nicht von Herrn Schädlich selbst angelegt worden ist, sondern diese Akte haben Hauptamtliche MfS-Angestellte angelegt und zwar über Herrn Schädlich.
Im GG stand doch irgendwie so etwas von der Gleichheit aller Menschen. Man sollte einschränken, Gleichheit nur dort, wo es dem Gesetzgeber opportun erscheint.
@Nixidee: wieder in die Humorfalle getappt?
@nix idee, warum Täterschutz, warum darf der Täter nicht wissen was Ihm vorgeworfen wird. Wie gesagt es ist durchaus möglich das nicht alles was Ihm angelastet wird in der Akte wirklich von Ihm stammt. Seine Berichte sind nach Ihm noch über mindestens 2 oder 3 Schreibtische gewandert wo auf jedem Schreibtisch noch etwas an den Berichten geändert worden sein kann. Nur er kann bestätigen ob, dass was in den Berichten steht auch autentisch ist.
Warum wundert mich nicht, dass SfK wieder voll auf Linie der Stasi ist. Täterschutz ist in Deutschland zum Glück nachrangig.
Erstaunlich, dass man etwas nicht lesen darf, woran man ein Urheberrecht hat.
So isses! Kannste alles einklagen – dass ich nicht lache.
Und das ist denke ich ein Fehler, woher wissen wir das nicht etwas in der Akte steht was garnicht von Ihm stammt. Nur er kann wissen ob, dass was in der Akte steht tatsächlich der Warheit entspricht. Nur wenn er nicht wissen darf was drin steht bleibt die Aufarbeitung Lückenhaft. Kann man wirklich wissen ob den Berichten der IM nicht von den Führungsoffizieren etwas hinzugedichtet wurde um noch besser da zu stehen?
Genau das meine ich, er darf seine Akte nicht lesen. Warum nicht? Darf er nicht wenigstens wissen, wieviel er „Täter“ ist? Und was heist denn das:“Es ist nicht vorgesehen, dass ehemalige inoffizielle Mitarbeiter ihre Berichte noch einmal lesen und damit Erinnerungen an die von ihnen geschädigten Personen auffrischen können“?