Sachsen-Anhalt schließt Clubs und Diskotheken

21. Dezember 2021 | Natur & Gesundheit, Politik | Keine Kommentare

 

Nachdem der Landtag in Sachsen-Anhalt die epidemische Lage festgestellt hat, wird nun am kommenden Donnerstag, den 23. Dezember, die neue, 15. Eindämmungsverordnung in Kraft treten. Dadurch können in Sachsen-Anhalt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt werden. Die Verordnung wird vorerst bis zum 18. Januar 2022 gelten.

Zu den neuen Maßnahmen gehört unter anderem auch die Schließung von Clubs und Diskotheken. Zudem werden die Landkreise und kreisfreien Städte ermächtigt, zur Eindämmung der Pandemie weitere Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene zu verordnen. Außerdem können sie am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 Ansammlungsverbote auf bestimmten öffentlichen Plätzen erlassen.

Mit den neuen Maßnahmen wird der jüngste Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umgesetzt. In Bereichen, in denen im Rahmen der 2-G-Plus-Zugangsregelung nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zutritt erhalten, wird es vorerst keine Testbefreiung für geboosterte Personen geben. Hintergrund sind die aktuell sehr hohen Inzidenzen in Sachsen-Anhalt und die neue sich ausbreitende Omikron-Variante.

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