Rentengerechtigkeit für geschiedene DDR-Frauen beschäftigt Landtag

20. Dezember 2018 | Politik | 4 Kommentare

Frauen, die bis in die 1970er Jahre in der DDR geschieden waren, sind heute bei der Berechnung ihrer Rente benachteiligt. Woran das liegt: Bei der Anpassunmg der Rentensysteme in Ost und West nach der Wende gab es einen Unterschied: Während zur Rentenberechnung in der DDR lediglich die letzten 20 Berufsjahre vor der Rente berücksichtigt wurden, wurden in der alten  Bundesrepublik alle Berufsjahre gleichwertig gezählt. Viele Frauen in der DDR waren  bis Anfang der 1970er Jahre nicht berufstätig, weil es noch kleine flächendeckenden Kitas gab. In die Rentenkasse führten sie dabei einen kleine symbolischen Betrag ab (meisten drei Mark.). Bei der späteren Berechnung wurden diese geringen Beträge in die Durchschnuittsberechnung der Einkommen einbezogen – was den Schnitt verdarb.

Anders in der BRD: hier hatte der Mann, wenn Mutti zuhause blieb, einen Anteil für seine Frau in die Rentenkasse abzuführen. Die Folge: ungleiche Renten für Frauen in Ost und West, bei sonst vergleichbarer Biographie.

Eine Initiative, auf die Bundesregierung einzuwirken, dies zu ändern, hatte dieses Jahr bereiots der sächsische Landtag diskutiert, im Landtag Sachsen-Anhalt hat nun die LINKE  den Stein ins Rollen gebracht. Gestern wurde im Landtag über den Antrag der Linksfraktion debattiert:

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, sich der Empfehlung der Vereinten Nationen
anzuschließen und die Bildung eines steuerfinanzierten Ausgleichsfonds zur Entschädigung der in der DDR geschiedenen Frauen einzurichten.
2. sich dafür einzusetzen, dass die Beantragung der Entschädigungen aus diesem Ausgleichsfonds unbürokratisch erfolgt.
3. sich dafür einzusetzen, dass die Rentenbestandteils-Nachberechnung, Ausbezahlung und Entschädigung aus diesem Ausgleichsfonds sofort nach der Bildung des Ausgleichsfonds beginnt. Hierbei sollen die Modalitäten gemeinsam mit den Betroffenenverbänden erarbeitet und umgesetzt werden.
4. über die aktuelle Situation der in der DDR geschiedenen Frauen in Sachsen-Anhalt in den Ausschüssen für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Recht,Verfassung und Gleichstellung zu berichten.

Begründung

Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen hat dem Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e. V. Recht gegeben, dass die Forderung nach einer staatlichen Rentenausgleichsregelung berechtigt ist, um eine seit über 28 Jahren stattfindende Ungleichbehandlung im Rentenrecht, der in der DDR geschiedenen Frauen zu beenden und somit den Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes aufzuheben. Die Landesparlamente Thüringen, Brandenburg, Sachsen und Bremen haben sich
bereits zu einem gemeinsamen Vorgehen zur Beendigung dieser Diskriminierung per Beschlussfassung entschlossen. Bereits im Jahr 2017 wurden entsprechende Anträgeim Bundestag eingebracht, jedoch fand dahingehend noch keine Umsetzung statt.  Im Koalitionsvertrag 2018 sprechen sich die Regierungsparteien auf Bundesebene klar dafür aus, an der Reduzierung der Altersarmut in Deutschland zu arbeiten. Die Beseitigung der  Rentenungerechtigkeit für die in der DDR geschiedenen Frauen wäre dazu ein geeigneter Schritt, um diesen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zu erfüllen.

 

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