Religionsfreiheit ist Grundrecht für Jeden

1. März 2018 | Politik | 6 Kommentare

Die Religionsfreiheit ist nicht nur ein hohes Gut, sondern auch ein Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Nie wieder darf eine Bevölkerungsgruppe wegen Religion, Herkunft, Hautfarbe etc. diskriminiert, verfolgt oder angegriffen werden.

Zur kommenden Landtagssitzung bringt die Fraktion DIE LINKE einen Antrag zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit in den Landtag ein. Dazu erklärt die religionspolitische Sprecher Wulf Gallert:

Die Moschee in Halle

„Die Verschärfung der gesellschaftlichen Auseinandersetzung macht in Sachsen-Anhalt auch vor den Angehörigen von Religionsgemeinschaften nicht halt. Insbesondere Angehörige der jüdischen und muslimischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt sehen sich in der Öffentlichkeit Diffamierungen und Angriffen ausgesetzt.

Erst jüngst gab es Schüsse auf die Islamische Gemeinde in Halle-Neustadt. Bundesweit bewegt sich die Zahl der Straftaten mit antisemitischen und antimuslimischen Motiven im vierstelligen Bereich. Aber auch Angehörige christlicher Gemeinden sind Diffamierungen ausgesetzt, insbesondere wenn sie sich in der Flüchtlingshilfe engagieren.

Das Grundgesetz und die Landesverfassung garantieren jedoch, dass niemand aufgrund seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt werden darf. Darüber hinaus muss die Möglichkeit, die Religion auszuüben, gewährleistet werden.

Der Antrag will ein Bekenntnis des Landtages zu diesen grundlegenden Werten unserer Gesellschaft. Darüber hinaus ist es nicht zu akzeptieren, dass der für Religionsfragen zuständige Minister keine strukturierte Kommunikation mit den islamischen Gemeinden in Sachsen-Anhalt führt. Der Integrationsstaatssekretärin dann vorschreiben zu wollen, wie sich in einem islamischen Gebetsraum zu kleiden hat, und dies auch noch mit dem Einsatz für die Emanzipation der Frauen zu begründen, zeigt seine Defizite im Amtsverständnis und seine Ahnungslosigkeit in der Sache an sich.

Andererseits stellt der Antrag klar, dass die Freiheit der Religionsausübung kein Freifahrtschein für die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, Herkunft oder Ethnie ist.“

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