Radwegbenutzungspflicht in Paracelsusstraße wird vor Gericht angegriffen

23. November 2018 | Politik | 15 Kommentare

Um das orange eingefärbte Stück der Paracelsusstraße geht es;
Kartenausschnitt von: Openstreetmap.de unter offener Lizenz ODbL 1.0

Seit März 2017 versucht ein Vertreter der Initiative Halle-Verkehrt, auf einem Abschnitt der Paracelsusstraße offiziell die Radwegebenutzungspflicht aufheben zu lassen. Dabei geht es um den Bereich zwischen Wasserturm und Steintor, welcher nicht zweispurig ausgebaut ist.

Hintergrund

Radwege sind seit der Novelle der StVO 1997 prinzipiell nicht mehr benutzungspflichtig, außer wenn sie entsprechend mit einem der Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 beschildert sind. Die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht ist spätestens seit dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az: 3 C 42.09) vom 18. November 2010 an hohe Hürden geknüpft, weil sie eine Beschränkung des fließenden Verkehrs ist.

Ziel der Klage

Halle-Verkehrt geht es nicht um die Abschaffung des Radweges, sondern um die in der StVO als Normalfall festgelegte Wahlfreiheit zwischen Fahrbahnnutzung und Radwegebenutzung. Einen entsprechenden Antrag und einen Widerspruch haben die Stadt Halle und das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt jedoch abgelehnt. Zentraler Punkt bei der Ablehnung war die Gefährdung durch erwartete falsch überholende Kraftfahrer und die schlechte Sichtbarkeit schneller Radfahrer für die ausparkenden Fahrzeuge.

Für Halle-Verkehrt ist ein Verbot der Nutzung der Fahrbahn aufgrund erwarteten Fehlverhaltens von Kraftfahrer nicht angemessen, weswegen die Klärung dieser Rechtsfrage vor dem Verwaltungsgericht Halle angestrebt wird. Die von der Stadt Halle dargestellten Probleme in dem Straßenabschnitt betreffen den Kraftverkehr, den Radverkehr und die Fußgänger zwischen Gehweg und den linken Parkplätzen, weswegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h die wirksamere und angemessenere Maßnahme wäre.

Besonders inkonsequent ist die strenge Verteidigung der Benutzungspflicht in in diesem städtischen Abschnitt, wenn man den aktuellen Ausbau der Berliner Straße betrachtet. Dort ist trotz deutlich höherer Verkehrsbelastung und deutlich breiterer Straße und Platz neben der Fahrbahn gar kein Radweg vorgesehen, sondern nur ein Fußweg mit “Fahrrad Frei”. Hierdurch wird durch die Stadt Halle jedoch die Fahrbahn für Radfahrer freigegeben, während der Fußweg nur als Option für besonders langsame Radfahrer zur Verfügung steht. Dadurch lässt die Stadt jedoch die Straßennutzung an einer wirklich gefährlichen Stelle zu, während die Fahrbahnnutzung in einer normalen städtischen Straße verboten wird.

PZ
mit Material von HalleVerkehrt

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