Privatsache Wiegand: Gutachten-Anforderung war keine Amtshandlung

23. März 2021 | Politik | 9 Kommentare

Oberbürgermeister Bernd Wiegand hatte im Rahmen des „Impfskandals“ ein Rechtsgutachten eingeholt, das die strafrechtliche Bewertung seines „Impfdrängelns“ bewerten sollte. Hallespektrum. de hat darüber berichtet, und bei der Stadt nachgefragt: „handelte es sich bei der Beauftragung de Gutachtens um eine Amtshandlung des Oberbürgermeisters?“. Die Frage stellte die Redaktion vor dem Hintergrund, dass der OB das Gutachten mit einem Anschreiben mit amtlichen Briefkopf an die Stadträte versandt hatte. Und vor dem Hintergrund der Kostenübernahme für das immerhin 41-seitige Gutachten des Rechtsprofessors einer Privatuniversität ( Professor Dr. Tomas Rönnau, Lehrstuhlinhaber der Privatuniversität „Bucerius Law School“ in Hamburg.)

Die Antwort der Stadt Halle kam von Pressesprecher Drago Bock: es es handelt sich nicht um eine Amtshandlung. Wiegand hat also das Gutachten aus privater Initiative erstellen lassen, und dürfte deshalb wohl auch persönlich für die Kosten aufkommen.

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