Planungssicherheit für Kommunen erhöht – Konsultationsvereinbarung aktualisiert

31. Januar 2022 | Politik, Vermischtes | Keine Kommentare

 

Erstmals wurde im Jahre 2007 eine Vereinbarung über ein Konsultationsverfahren zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden unterzeichnet. In ihr wurde vereinbart, regelmäßige Beratungen und gegenseitige Abstimmung zu gemeinsamen Interessen abzuhalten.

In der nun geltenden aktualisierten Fassung wurde mit Blick auf finanzielle Angelegenheiten außerdem vereinbart, dass das Land Sachsen-Anhalt Bundesaufgaben nur dann an die Kommunen übertragen darf, wenn die Mehrkosten zuvor ermittelt und deren Deckung bereits geregelt wurde. Damit ist klar formuliert, dass der sogenannte Konnexitätsgrundsatz aus Artikel 87 Absatz 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nun auch für übertragene Bundesaufgaben angewendet wird.

Innenministerin Dr. Tamara Zieschang erklärte diesbezüglich: „Mit der neuen Konsultationsvereinbarung schaffen wir verlässliche Spielregeln für unsere Kommunen. Erstmals ist klar festgehalten, dass ein finanzieller Ausgleich zu erfolgen hat, wenn Bundesaufgaben an die Kommunen übertragen oder bestehende Bundesaufgaben erweitert werden. Kurz gesagt gilt: Wer bestellt, muss auch bezahlen.“

Auch Präsident Michael Ziche vom Landkreistag Sachsen-Anhalt  und Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt, Bernward Küper, begrüßten die jetzt erreichte Klarstellung.  Letzterer appellierte aber auch an die Landesregierung: „Es kommt nun vor allem darauf an, die Vereinbarung in der täglichen Praxis mit Leben zu füllen.“

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