Noch mehr Geld für Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt
3. September 2015 | Politik | 7 KommentareSachsen-Anhalts Landtagsabgeordnete wollen offenbar durch die Hintertür ihre Diäten erhöhen. Genau das wirft die Fraktion „Die Linke“ der Koalition aus CDU und SPD vor.
Der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion Guido Henke verweist darauf, dass die derzeitige Festlegung der Abgeordnetenentschädigung auf einem Kompromiss beruhe. Demnach ist der Bezugspunkt für die Abgeordnetendiät das Endgrundgehalt eines Richters im Land Sachsen-Anhalt in der Besoldungsgruppe R 1, seit dem 1. Juli 2014 beträgt die oben genannte Besoldung 5 975,74 Euro. Henke verweist dabei auf die wörtliche Begründung zum Gesetzentwurf: „In dieses Gesetz wird der gegenwärtig geltende Betrag der Besoldung eines Richters in der Endstufe der Besoldungsgruppe R 1 aufgenommen.“ Von etwaigen Anpassungen, Dynamisierungen und ähnlichen Dingen sei dort ausdrücklich nicht die Rede.
Deshalb lehne mal als Die Linke den Vorstoß in aller Entschiedenheit ab, „aus prinzipiellen Erwägungen ebenso wie mit Berufung auf den genannten Kompromiss zur Parlamentsreform. Damit würde nicht zuletzt auch die seinerzeit gemeinsam geforderte Transparenz in dieser Frage faktisch konterkariert“, so Henke. Die Fraktion fordert CDU und SPD auf, ihr Vorhaben umgehend zurückzuziehen. „Anderenfalls würde das Ansehen des Landtages und seiner Abgeordneten wie die politische Kultur in Sachsen-Anhalt öffentlich weiter Schaden nehmen.“
Zur heute diskutierten Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung erklären der CDU-Fraktionsvorsitzende, André Schröder, und die SPD-Fraktionsvorsitzende, Katrin Budde:
„Die Fraktionen von CDU und SPD haben in der heutigen Finanzausschusssitzung das Ziel verfolgt, auf der Basis des parteiübergreifenden Kompromisses zur Parlamentsreform die Abgeordnetenentschädigung weiterhin an das Richtergehalt R1 zu binden und entsprechend der Übernahme der Tariferhöhung für die Beamten auch die Grundentschädigung für Abgeordnete entsprechend anzupassen. Da wir feststellen müssen, dass dieser Vorschlag von den anderen Fraktionen des Landtages nicht mitgetragen wird, werden wir den Vorschlag nicht weiter verfolgen. Es bleibt bei der Regelung im Abgeordnetengesetz.“
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Ich finde die Erhöhung der Diäten der Landtagsabgeordneten ,sollte den Flüchtlingen zu Gute kommen.
Wer kann da schon Nein sagen ?
„Endgehalt eines Richters“. Ich bezweifle schon seit langem, ob die Mehrheit der Abgeordneten die erforderliche Qualifikation hat. Insbesondere die Moralische. Wer unter Fraktionszwang abstimmt, offenbart nicht einmal die Qualifikation eines technischen Angestellten. TV E8 wäre passend.
worin genau besteht denn nun die erhöhung?
der Verzicht auf eine dynamische Anpassung ist ja nun gerade keine Erhöhung, da die Richterbezüge eher steigen und sehr wahrscheinlich nicht fallen werden.
Und dann schreibt Schröder vollmundig in der MZ von Steigerung des Bruttosozialprodukst…
Klar, seins steigt ja allenthalben. Gierige Brut, die sich Landtag nennt.
Man sollte die Einkommen dieser gierigen Ratten auf den Mindestlohn begrenzen, damit sie mal wieder Bezug zur Realität bekommen.
Die Linke kritisiert eine „gewollte Diätenerhöhung“, da spiel doch die Höhe erstmal keine Rolle.
Passt der aktuelle Artikel und die Überschrift nicht zusammen? Die Linke kritisiert irgendwas was nicht mal erwähnt wird?