Neues Gesetz schafft Rechtssicherheit bei der Erstellung von Mietspiegeln

25. Januar 2023 | Politik | Keine Kommentare

Am gestrigen Dienstag hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, das die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln regelt. Demnach soll nunmehr gelten, dass Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern bis zum 1. Januar 2024 einen qualifizierten Mietspiegel erstellen müssen.

Mit dem Mietspiegelzuständigkeitsgesetz soll diese Aufgabe demnach nun auf die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau, Halle sowie die Landeshauptstadt Magdeburg übertragen werden. Die Klärung der Zuständigkeit ist für die Städte auch deshalb wichtig, da sie Rechtssicherheit benötigen, um die Datenbasis für einen qualifizierten Mietspiegel bei den Vermietern abfragen zu können. Die mit der Aufgabenübertragung einhergehende Kostenmehrbelastung für die Kommunen wird durch das Land ausgeglichen.

Nach einer rund dreiwöchigen Anhörung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt wird sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes befassen, bevor es vom Landtag dann letztlich verabschiedet werden kann.

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