Neuer Bußgeldkatalog – Forderung nach mehr Polizeikontrollen

9. November 2021 | Politik, Umwelt + Verkehr | 5 Kommentare

 

Im April 2021 hatten sich die Verkehrsminister der Länder mit dem inzwischen scheidenden Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer auf einen neuen Bußgeldkatalog verständigt. Dieser gilt nun ab heute und sieht unter anderem höhere Geldstrafen für Temposünder und Falschparker vor. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit weiter zu stärken – vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte diesbezüglich bereits gestern begrüßt, dass der neue Bußgeldkatalog vor allem die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden in den Fokus rückt. Dies könne allerdings nur dann wirklich umgesetzt werden, wenn die Polizei auch tatsächlich mehr Kontrollen in diesem Bereich durchführe, so die Kritik.

„Der neue Bußgeldkatalog macht deutlich, dass Radfahrende gleichberechtigte, aber eben schwächere Verkehrsteilnehmende sind. Es ist daher richtig, dass die Strafen für Autofahrende, die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende gefährden, angehoben werden. Denn leider zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass nur so die Straßenverkehrsordnung durchgesetzt werden kann. Schade ist, dass die deutlicheren Fahrverbote keinen Eingang in den Bußgeldkatalog gefunden haben, denn bei Unfällen geht es immer um Menschenleben.“, erklärte hierzu Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion.

„Mit dem neuen Bußgeldkatalog muss auch ein Perspektivwechsel in der polizeilichen und kommunalen Kontrolltätigkeit einhergehen, um tatsächlich zu einem Mehr an Sicherheit für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger zu kommen.“, so auch Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. „Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Geh- und Radwegen muss durch umfassende Kontrollen zurückgedrängt werden. Dafür muss regelhaft auch das konsequente Abschleppen aller Fahrzeuge erfolgen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Die Polizei in Sachsen-Anhalt muss zudem standardmäßig die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstandes beim Überholen von Radfahrenden kontrollieren. Dafür muss sie mit Abstandsmessern ausgerüstet werden.“

Allen Kritikerinnen und Kritiker des neuen Bußgeldkatalogs entgegnete Lüddemann abschließend: „Die Bußgelder sind nur im Falle deutlichen Fehlverhaltens zu entrichten. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann ganz zum Nulltarif am Straßenverkehr teilnehmen.“

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