Neue Verordnung des Landes fasst bisherige Maßnahmen zusammen. „Corona-Ferien“ um eine Woche verlängert.

24. März 2020 | Politik | 2 Kommentare

Eine weitere Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist heute in Kraft getreten. Diese fasst die Maßnahmen bisheriger Verordnungen zusammen. Sie gilt bis zum Ablauf des 19. April. Laut dieser Verordnung werden die Schulen, Kitas und Horte ebenfalls bis zum 19. April 2020 geschlossen bleiben. Kontaktsperren gelten bis zum Ablauf des 5. April. Bisher geöffnete Bau- und Gartenmärkte können vorbehaltlich der Abstandsregeln weiter öffnen. In Sachsen-Anhalt können auch Buchhandlungen, die z.B. in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein geschlossen wurden, weiter öffnen.

Hier kann die Verordnung nachgelesen werden:

VO_Zweite_SARS-Co-2-EindaemmungsVO_final

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