Nach Femizid in Bad Lauchstädt: Politiker debattieren über eine Verschärfung des Waffenrechts

24. März 2023 | Politik | Keine Kommentare

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am gestrigen Nachmittag über Konsequenzen aus dem Tötungsverbrechen vom 8. März 2023 in Bad Lauchstädt debattiert. An diesem Tag war eine 59-jährige Frau in ihrer Wohnung mutmaßlich von ihrem Ex-Mann erschossen worden. Diese hatte sich jedoch schon lange zuvor an die Polizei gewandt, weil sie von ihrem Ex-Partner verfolgt würde und dieser bereits als Waffenbesitzer bekannt war.

Nach der Debatte im Landtag ist nun klar, dass alle Fraktionen sich einig sind, dass die Tat im Saalekreis hätte verhindert werden können. Allerdings gehen die Meinungen über die aus dieser Tatsachse zu ziehenden Konsequenzen stark auseinander.

So sah etwa die Linke ein eklatantes Versagen der Polizei und der Waffenbehörde, da diese das Opfer mittels rechtzeitiger Entwaffnung hätten schützen können und müssen. Auch der SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben forderte in seiner Rede, dass der Fall lückenlos aufgeklärt werde und Konsequenzen für das Handeln von Polizei und Waffenbehörden gezogen werden müssten. Aus seiner Sicht sei nach den Berichten des Innenministeriums klar, dass es eine Kette von Behördenversagen mit tödlichen Folgen gegeben hatte.

„Wie kann man nur ernsthaft auf die Idee kommen, dass die bedrohte Frau zu ihrem Schutz ins Frauenhaus gehen soll, während der drohende Ex-Partner sein Waffenarsenal behalten darf. Solche Nachlässigkeit darf es nie wieder geben!“, so Erben wörtlich.

Und auch die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen pflichtete dieser Meinung bei und sprach sich deutlich für ein schärferes Waffenrecht aus. So erklärte Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion: „Es ist mir unbegreiflich, warum Waffenbehörde des Saalekreises und Polizei hier keine Handlungsmöglichkeiten sahen. Die Hinweise rechtfertigten die Annahme, dass der spätere Täter die Waffen missbräuchlich verwenden würde. Der Saalekreis hätte die Waffenerlaubnis widerrufen, ein Waffenbesitzverbot aussprechen und die Waffen sofort sicherstellen müssen. Die Polizei hätte zur Abwehr von Gefahren die Waffen sicherstellen können.“

Die CDU sah hingegen keine Gründe für eine pauschale Verschärfung des Waffenrechts, da alle rechtlichen Mittel bereits ausgereizt seien. So wiederholte Innenministerin Zieschang nur ihre bereits zuvor getätigten Äußerungen und gestand erneut Behördenfehler ein, wonach die Polizei und die Waffenbehörde eindeutig nicht konsequent genug gehandelt hätten.

Das Innenministerium hatte bereits zuvor bekanntgegeben, dass es in Zukunft vorgeschrieben sei, bei Fällen von häuslicher Gewalt mit Tatverdächtigen Waffenbesitzern, Fallkonferenzen zwischen der Polizei und den zuständigen Behörden einzurichten. Zusätzlich müsse man die Polizei und die Waffenbehörden auf die bereits bestehenden, umfangreichen Regelungen nochmals hinweisen und entsprechend sensibilisieren.

 

Print Friendly, PDF & Email

Kommentar schreiben