Mitbürger fordern: Keine Tabak- und Alkoholwerbung an HAVAG-Haltestellen

30. März 2019 | Politik | 5 Kommentare

Derzeit finden sich an vielen Orten in der Stadt, wie beispielsweise am Reileck oder der Magdeburger Straße, Alkohol- und Tabakwerbung an öffentlichen Flächen. Im November 2016 hat der Stadtrat auf Antrag unserer Fraktion beschlossen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, auf einen Werbeverzicht für Tabak- und Alkoholprodukte im Stadtgebiet hinzuwirken. Dementsprechend wurde der neue Werbenutzungsvertrag der Stadt Halle (Saale) ausgehandelt und im Dezember 2018 mit einem solchen Verbot beschlossen.

Die Werbeflächen an Haltestellen der HAVAG werden allerdings in einem eigenen Vertrag der Verkehrsbetriebe geregelt. Der derzeit gültige Werbenutzungsvertrag läuft Ende dieses Jahres aus.

„Wir fordern die HAVAG dennoch auf, die Flächen zu prüfen, auf denen Werbung für Alkohol- und Tabakwaren gemacht wird. Wir halten es für unvernünftig und gefährlich, dass wie beispielsweise in der Magdeburger Straße in unmittelbarer Nähe zum Spielplatz im Stadtpark Zigarettenwerbung hängt“, so Stadträtin Regina Schöps, die die Fraktion im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss vertritt. „Es sollte durch die HAVAG ein Mindestabstand definiert werden zu Einrichtungen und Plätzen, die von Kindern und Jugendlichen frequentiert werden. Schulwege oder Flächen vor Kindergärten, Schulen und Spielplätzen sollten frei von Werbung sein, die Kinder und Jugendliche zu einem Konsum solcher Produkte anregen.“

Die Fraktion MitBürger wird auch weiterhin den Oberbürgermeister und die Halleschen Verkehrsbetriebe dazu drängen, auf Tabak- und Alkoholwerbung auf diesen Flächen zu verzichten und dies im nächsten Werbenutzungsvertrag festzuschreiben.

Regina Schöps abschließend: „Uns ist natürlich bewusst, dass Werbung für Alkohol und Tabakwaren nicht komplett aus dem Stadtbild verschwinden wird, da werbende Unternehmen auf Privatflächen ausweichen werden. Gerade deshalb halten wir es für besonders wichtig, wenn die Stadt Halle (Saale) und ihre städtischen Beteiligungsgesellschaften ein Zeichen setzen und ein solches Verbot im öffentlichen Interesse als Suchtprävention zum Schutz der Kinder und Jugend umsetzen.“

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