Liquiditätskonzept: Stadt greift Anregung von SPD – Stadtrat auf

17. September 2019 | Politik | Keine Kommentare

Die Stadt Halle (Saale) wird zur Beratung des Liquiditätskonzeptes umgehend eine Arbeitsgruppe einberufen. An dem Gremium sollen neben Bürgermeister Egbert Geier
als zuständigem Beigeordneten für Finanzen und Personal auch jeweils ein Vertreter der im Stadtrat vertretenen acht Fraktionen teilnehmen. „Die Arbeitsgruppe geht auf
einen aktuellen Vorschlag des SPD-Stadtrates Kay Senius zurück“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. Dieser hatte ein gesondertes Gremium vorgeschlagen, in dem das von der Verwaltung im August 2019 vorgelegte Liquiditätskonzept gemeinsam mit dem Stadtrat weiterentwickelt und nach außen vertreten werden soll.
Das Liquiditätskonzept der Stadt Halle (Saale) basiert auf einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Winfried Kluth, Richter am Landesverfassungsgericht a. D. und Lehrstuhl-
Inhaber für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sein Gutachten bestätigt, dass die Stadt Halle (Saale) mit ihrem vorgelegten Konzept die
kommunalrechtlichen Anforderungen an ein Konsolidierungsprogramm erfüllt. Weiterhin kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Land Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Stadt Halle (Saale) finanziell und beratend beim Abbau der Liquiditätskredite zu unterstützen.

Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand: „Vor diesem Hintergrund unterstütze ich ausdrücklich den aktuellen Vorschlag. Als Stadt müssen wir geschlossen gegenüber dem Land auftreten und unsere Interessen kraftvoll vertreten.“

Wiegand vor dem Peißnitzhaus. Auch dies wäre ohne L.-Konzept gefährdet.

Bürgermeister Egbert Geier, Beigeordneter für Finanzen und Personal: „Das Konsolidierungskonzept wird die Grundlage für die Haushalte der kommenden Jahre sein.  Darum ist zunächst eine ausführliche Beratung und ein Konsens in dieser Frage vor der eigentlichen Aufstellung des Haushaltes 2020 sehr wichtig.“

Die Stadt habe in den vergangenen Jahren bereits einen Konsolidierungspfad bei den Liquiditätskrediten beschritten, so Wiegand weiter. Zwischen 2015 und 2019 sank die
Verschuldungsquote von 60 auf 50 Prozent. Der nunmehr geforderte Schuldenabbau sei ohne die Unterstützung des Landes für die Stadt nur sehr schwer zu leisten.

„Daher kommt nur eine lang fristige Abbauperspektive in Betracht“, so Wiegand.

Hintergrund:

Zum 1.August 2018 wurde das Kommunalverfassungsgesetz in Sachsen-Anhalt geändert. Durch die Neuregelung des § 100 Abs. 5 zur Haushaltssatzung ist die Stadt Halle (Saale) verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat mit der Genehmigung zum Haushalt 2019 angeordnet, dass die Stadt Halle (Saale) bis zum 30. September 2019 ein solches Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen hat. Dieses soll, so die Kommunalaufsicht, schrittweise eine Rückführung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite bis zur Genehmigungsgrenze des § 110 Abs. 2 KVG LSA aufzeigen. Die Verwaltung hat in den vergangenen acht Monaten ein solches Konzept erarbeitet und am 28. August 2019 dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt. Mit dem vorgelegten Liquiditätskonzept stellt die Stadt Halle (Saale) erstmals einen verbindlichen, langfristigen Rückzahlungsplan für die über der Genehmigungsgrenze liegenden Liquiditätskredite auf, darunter rund 100 Millionen Euro an Altschulden. Die ​Tilgung soll über einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen. Mit dem Rückzahlungsplan und der damit einhergehenden Umwandlung in langfristige Festzinsverbindlichkeiten hat die Stadt Halle (Saale) die Chance, das aktuell niedrige Zinsniveau dauerhaft zu sichern. Dadurch werden künftige Haushaltsrisiken durch steigende Zinsen ausgeschlossen. Ohne ein Liquiditätskonzept würde sich die Stadt Halle (Saale) in der vorläufigen
Haushaltsführung befinden. Dringend notwendige Investitionen in Schulen, Kindertagessstätten und Horte könnten nicht umgesetzt, Fördermittel nicht beantragt und ausgezahlt so wie Zuschüsse an Vereine, Kultureinrichtungen und Freie Träger im freiwilligen Bereich nicht gewährt werden.

Eine Meldung der Stadt Halle

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