Linke und Grüne äußern sich

15. September 2016 | Politik | Keine Kommentare

Während die Fraktion Die Linke davon spricht, dass unser Land Sachsen-Anhalt Investionen in Folterstaaten verdoppelt, gehen die Grünen bei der Anlagestrategie des Landes davon aus, dass „Verfahren zu ökologisch-ethischen Geldanlagen“ greifen.

Anlage in Folterstaaten

Zur Anlagepolitik des Landes erklärt die haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion Kristin Heiß:

„Seit drei Monaten diskutiert der Landtag über die Geldanlagen des Landes. Namenhafte Kriegswaffenhersteller, Folterstaaten und Umweltsünder bekommen Steuergeld in Millionenhöhe aus Sachsen-Anhalt. CDU und SPD ließen einen Vorstoß der GRÜNEN für nachhaltige Anlagekriterien bereits abblitzen. Das Finanzministerium verspricht Prüfung und Gespräche in den Ausschüssen.

Währenddessen verdoppelt das Land sein finanzielles Engagement in Folterstaaten wie Aserbaidschan, Bahrein und Kasachstan. In allen drei Ländern werden Frauen unterdrückt, Journalisten verhaftet und Regimekritiker gefoltert. Alle drei Länder haben im vergangen Halbjahr weitere 10 Mio. Euro Steuergelder aus Sachsen-Anhalt erhalten. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage (Drs. 7/245) sowie aus dem Bericht der Landesregierung in der Finanzausschusssitzung am 14. September 2016 hervor.

Die Fraktion DIE LINKE bleibt bei Ihrer Forderung nach einer verantwortungsvollen Anlagepolitik des Landes. Der Kapitalmarktausschuss wird – auch aufgrund der Initiative der LINKEN – noch in diesem Jahr dazu beraten.“

oder die Einführung ökologisch-ethischer Kriterien?

Dagegen äußert sich Olaf Meister, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion GRÜNE Sachsen-Anhalt, folgendermaßen:

„Auf Antrag der Bündnisgrünen hat sich der Finanzausschuss zum Verfahren hinsichtlich der Einbeziehung ökologisch-ethischer Kriterien bei Geldanlagen verständigt. Die Fragen, welche ökologischen und ethischen Kriterien das Land zukünftig berücksichtigt und wie dies mit den weiter geltenden Kriterien wie Anlagesicherheit, Werthaltigkeit, Liquidität in Einklang zu bringen ist, ist ein aufwändiger Prozess. Für den November dieses Jahres sind dazu auch ggf. mehrere Sitzungen des zuständigen Kapitalmarktausschusses vorgesehen, die derzeit fachlich vorbereitet werden. Eine aus den Beratungen resultierende Vorlage der Regierung ist für Anfang 2017 vereinbart. Die Einführung ökologisch-ethischer Kriterien ist ein wichtiges Element nachhaltiger Finanzpolitik.“

Zur aktuellen Darstellung der Linken meint Herr Meister:

„Polemische Äußerungen schaden der sachlichen Diskussion, die fachlich geführt werden muss. Weder sind, wie die Vereinbarung des weiteren Verfahrens zeigt, die Bündnisgrünen ‚abgeblitzt‘, noch beruht das angestoßene Verfahren auf einer Initiative der Linken.

Bis zur vereinbarten Aufstellung eines neuen Leitbildes für die Anlagestrategie des Landes gelten die bisherigen gesetzlichen Regelungen fort. Eine gezielte Erhöhung der problematischen Investitionen des Landes findet aber nicht statt. Die Linke vergleicht willkürliche Momentaufnahmen unterschiedlicher Anlagevermögen des Landes – zum Teil auch aus der Zeit vor der bündnisgrünen Antragsinitiative.“

 

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