Lange: Hängepartie und Unsicherheit für Garagennutzer bleiben!
10. September 2019 | Politik | 4 KommentareDie Verfügung des Landesverwaltungsamtes (LVA) gegen den Beschluss des Stadtrates vom 27.03.2019 zum weiteren Umgang der Stadt mit den Garagenanlagen in Halle hat leider den Widerspruch des Oberbürgermeisters bestätigt.
Nun müssen Garagengrundstücksnutzer, insbesondere in Halle-Neustadt, weiter befürchten, dass sie ab dem 1. Januar 2020 ohne rechtliche Absicherung für die Weiternutzung ihrer Garagen dastehen. Begründet werden der Widerspruch und die Verfügung des LVA damit, dass mit dem Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren und dem vollständigen Verzicht auf die Abrisskosten keinerlei Nutzen oder Vorteile für die Stadt Halle verbunden wären und
dadurch die Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für die Stadt bestünde. Doch diese Gefahr ist sehr abstrakt. Auch die im Widerspruch des OB und in der Verfügung des LVA angegebenen 6,7 Millionen Euro an potentiellen Kosten für den Abriss der Garagen sind fiktiv. Denn die Kosten würden ja nur dann entstehen, wenn sich die Stadt nach 15 Jahren dafür entscheidet, ein Garagengrundstück anders zu nutzen, beispielsweise als Bauland für Wohnungen. Das schließt der OB aber derzeit aus und es gibt dazu auch keine Beschlüsse des Stadtrates. Doch selbst wenn, würden in diesem Falle die Kosten nicht für die Stadt entstehen, sondern für den Investor, der dieses Grundstück erwirbt. Auch die angegebenen Kosten für den Unterhalt der Garagen sind mehr Fantasie als Realität, denn in den bestehenden Nutzungsverträgen ist geregelt, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten durch die Garageninteressengemeinschaften zu finanzieren sind.
Lange: Verfügung des Landesverwaltungsamtes und Widerspruch des Oberbürgermeisters bleiben unverständlich
Warum eine solche Regelung bei neuen Nutzungsverträgen nicht vereinbart werden kann, bleibt auch weiterhin ein Rätsel. Der Oberbürgermeister argumentiert nun, dass er die am 31. Dezember auslaufenden Nutzungsverträge unbefristet weiter gelten lassen will. Allerdings hat dies einen Haken,
denn ab dem 1. Januar 2020 gilt trotzdem die dreimonatige Kündigungsfrist für die abgelaufenen Nutzungsverträge. Das heißt für die Garageninteressengemeinschaften, dass sie weiter wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen. Sie müssen darauf hoffen, dass sich die Verwaltungsspitze auch zukünftig an ihre Zusagen hält. Dies ist jedoch zweifelhaft, wenn man sieht, wie der Oberbürgermeister in der Vergangenheit agiert hat. Die Verlängerung der bis zum 31.12.2019 gültigen Verträge wird zu weniger Sicherheit und damit zu weiterem Investitionsstau an den Garagen führen. Die werden zu Schandflecken und Ruinen verkommen, wenn niemand investieren kann.
Die Garagengemeinschaften brauchen jedoch eine langfristige Sicherheit, um in die Erhaltung und den Unterhalt der Garagen investieren zu können. Und nicht jede Garagengemeinschaft hat die finanziellen Mittel und den Willen, die Grundstücke zu kaufen. Die Verfügung des Landesverwaltungsamtes bleibt unverständlich, genauso wie der Widerspruch des Oberbürgermeisters. Schade, dass es nun anders kommen soll mit diesem Oberbürgermeister.
Ausweg: Bis zum 31.12.2019 keine Verlängerung bestehender Verträge unterschreiben und Auto am 01. Januar 2020 raus aus der Garage! Sonst droht Paragraph 545 BGB – stillschweigende Verlängerung.
Eine Meldung von Hendrik Lange, Oberbürgermeisterkandidat
4 Kommentare
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Aber ein Autobesitzer liebt sein Auto nun mal abgöttisch und ist froh, wenn er ein trockenes geschütztes Plätzchen für es hat.
Wäre es nur etwas kleiner, er würde es am liebsten neben dem Bett stehen haben! Da muss man den Autobesitzer auch einmal ein bisschen verstehen…kruzierdogannochmal. 🙂
Na das passt nicht so ganz, Schulze.
Die Garagen wurden damals an die Ränder von Halle-Neustadt gebaut. Heute ist am Nordrand auf einmal ein Park. Die Fläche ist also durchaus was wert, bzw. aus Sicht der aktuellen Stadt Halle auch verkaufbar.
träum weiter… und die angesprochenen Garagen sind ja wohl auch eher am Rande der urbanen Gebiete gebaut worden. Von daher fallen sie doch wohl nicht unter die Bereiche Innen- bzw. Altstadt. Es ist auch unklar, ob dort überhaupt Baurecht für Wohnbebauung bestehen könnte, und wer dann dort bauen würde. Nicht ohne Grund sind ja damals diese Garagenhöfe gerade dort entstanden
Auch wenn Wahlkampf ist, verstehe ich Lange nicht wirklich. Die Entscheidung des Stadtrates von der Kommunalaufsicht überprüft worden und wurde für rechtswidrig befunden. Das ist jetzt kein Skandal, wenn das Recht zur Geltung kommt, oder doch? Der Skandal ist doch eher, dass der Stadtrat einen rechtswidrigen Beschluss abgefasst hat.
Dann verstehe ich nich, wozu die Garagen für eine ökologische Verkehrswende benötigt werden, die Lange ja wohl anstrebt. Wir brauchen ingesamt deutlich weniger Autos, dass heißt auch weniger Parkplätze und Garagen in der Stadt.