Landtagsdebatte – Auf dem linken Auge blind –

23. Juni 2018 | Politik | 16 Kommentare

Rüdiger Erben. Fotoquelle: Twitter ac. Rüdiger Erben

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag einen Antrag diskutiert, in dem die AfD Polizei und Justiz vorwirft, „auf dem linken Auge blind“ zu sein. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben: „Was bedeutet das eigentlich, was Sie hier zum wiederholten Male vortragen? Es bedeutet: Sie unterstellen den Kolleginnen und Kollegen in Polizei und Justiz, dass sie sich zu Handlangern einer politischen motivierten Unterdrückung des Rechts machen. Das ist nicht nur absurd – es ist vor allem eine Unverschämtheit gegenüber denen, die für unseren Rechtsstaat und für uns alle den Kopf hinhalten! Ihr Problem ist, dass Sie es nicht wahrhaben wollen, welche Gefahr vom Rechtsextremismus für unser Land ausgeht, weil Sie selbst Teil dieser rechtsextremen Bedrohung sind. Deshalb brauchen Sie die Schutzbehauptung, dass der Staat Straftaten von Linksextremisten nicht verfolgt.“

Erben sprach sich für den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen aus, der jede Form von Extremismus und Menschenfeindlichkeit gleichermaßen verurteilt. Der AfD warf er vor: „Was Ihnen nicht in den Kram passt, das ist ein Grundsatz jedes demokratischen Staatswesens: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Diese Gleichheit ist Ihnen zuwider. Das Problem ist nicht, dass der Staat auf dem linken Auge blind ist. Das Problem ist, dass die AfD und ihre Spießgesellen keinen moralischen Kompass haben!“

Ergebnis:

Der Antrag Drs. 7/2979 der AfD wurde vom Landtag abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/3059 beschlossen. Darin steht:

Ablehnung jeglicher Form von Extremismus, Gewalt und Rassismus

Der Landtag spricht sich gegen jegliche Form von politischem und religiösem Extremismus, Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und allen Formen gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit aus. Straftaten sind, egal von wem begangen, zu ahnden.
Begründung
Die Landesregierung ist auf keinem Auge blind. Wo Straftaten begangen werden, sind diese unabhängig ihrer jeweiligen Motivation entsprechend des Legalitätsgrund-
satzes zu verfolgen. Wir wollen ein friedliches Miteinander aller in unserem Land Lebenden und fordern Toleranz und das Einhalten von Normen und Gesetzen von jedem Einzelnen.“
Quellen: Rüdiger Erben, Landtag Sachsen-Anhalt
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