Landtagsdebatte – Auf dem linken Auge blind –
23. Juni 2018 | Politik | 16 KommentareDer Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag einen Antrag diskutiert, in dem die AfD Polizei und Justiz vorwirft, „auf dem linken Auge blind“ zu sein. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rüdiger Erben: „Was bedeutet das eigentlich, was Sie hier zum wiederholten Male vortragen? Es bedeutet: Sie unterstellen den Kolleginnen und Kollegen in Polizei und Justiz, dass sie sich zu Handlangern einer politischen motivierten Unterdrückung des Rechts machen. Das ist nicht nur absurd – es ist vor allem eine Unverschämtheit gegenüber denen, die für unseren Rechtsstaat und für uns alle den Kopf hinhalten! Ihr Problem ist, dass Sie es nicht wahrhaben wollen, welche Gefahr vom Rechtsextremismus für unser Land ausgeht, weil Sie selbst Teil dieser rechtsextremen Bedrohung sind. Deshalb brauchen Sie die Schutzbehauptung, dass der Staat Straftaten von Linksextremisten nicht verfolgt.“
Erben sprach sich für den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen aus, der jede Form von Extremismus und Menschenfeindlichkeit gleichermaßen verurteilt. Der AfD warf er vor: „Was Ihnen nicht in den Kram passt, das ist ein Grundsatz jedes demokratischen Staatswesens: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Diese Gleichheit ist Ihnen zuwider. Das Problem ist nicht, dass der Staat auf dem linken Auge blind ist. Das Problem ist, dass die AfD und ihre Spießgesellen keinen moralischen Kompass haben!“
Ergebnis:
Der Antrag Drs. 7/2979 der AfD wurde vom Landtag abgelehnt und der Alternativantrag Drs. 7/3059 beschlossen. Darin steht:
„Ablehnung jeglicher Form von Extremismus, Gewalt und Rassismus
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@teu, übrigens Immunität „auflösen“ ist auch so eine spannende Wortkombination. Lässt bei dir aber tief blicken…
Lenke nicht ab. Warum sollte Poggenburgs Immunität aufgehoben werden?
Dein verbreiteter Unsinn wird nicht besser.
Achso, weshalb Poggenburg zivilrechtliche Angelegenheiten nicht klärte, weiß ich nicht. Drehe mal deinen Aluhut. Dann findest du sicher eine armselige, dich zumindest tief befriedigende Antwort.
@porbitzer: Die Grundentschädigung für einen Landtagsabgeordneten beträgt zur Zeit 6 388,61 Euro brutto monatlich.
Herrn Poggenburg ist insolvent. Es stände ihm also ein pfändungsfreies Einkommen von 1133,80 Euro monatlich zur Verfügung.
Daran glaubst nicht einmal du.
@teu, Dann fabuliere doch nicht solchen Nonsens. Warum solllte der Landtag wegen nicht oder verspätet gezahlter Rechnungen eines Abgeordneten dessen Immunität aufheben?
@porbitzer:
Ich zitiere:
Ein Haftbefehl ist die – meist schriftliche – Anordnung eines staatlichen Organs (meist eines Gerichts), einen Menschen in Haft zu nehmen.
@teu, du weißt doch sicherlich, dass es bei den Haftbefehlen nicht um kriminelle Delikte ging und dass diese durch dir bereits bekannte Handlungen abwendbar waren? War Thema im Forum. Aber das passt ja nun gar nicht in den Kram…
Zumindest gibt es keine Haftbefehle gegen linke Abgeordnete.
Wie wäre es denn, wenn der Landtag die Immunität von Andre Poggenburg auflösen würde?
Dann könnten die Haftbefehle gegen den AfD-Mann durchgesetzt werden.
Es sind sieben, wenn ich mich recht erinnere.
Schönes Bekenntnis und dennoch werden wir die selben Leute wieder bei irgendwelche extremistischen Aufzügen und Demos ganz vorne sehen.
Gähn! AfD möchtegernseriöser Sprechmodus. Pure Heuchlerei und Einfalt.
Und damit gute Nacht.
Du hast dich erklärt, wie vermutet!
Bist du einfälltig! Hast du außer deinen Hunden nicht was anderes im Repertoire?
Auf die Erklärung bin ich gespannt, Steffchen. Aber OK, getroffene Hunde…
Verräterische Sprache. Wie Recht hat Erben!
In ihrer Feindeseligkeit der AfD gegenüber merken die Gegner nicht einmal, dass die AfD trotz Ablehnung ihres Antrages erfolgreich agierte. Somit also Kampf dem Rechts- und Linkserxtremismus! Islamfaschisten gilt es ebenso auszumerzen!
Klare Worte.
Oi… AfD halt, auf beiden Augen blind, noch dazu lahm und taub…