Landesverwaltungsamt: Halles Haushalt wurde an Auflagen geknüpft. Präsident Pleye: „Halle hat nicht für Risiken vorgesorgt“

25. Februar 2020 | Politik | 3 Kommentare

Das Landesverwaltungsamt hat auf Grundlage der durch die Stadt Halle vorgelegten Fakten die Haushaltssatzung 2020 genehmigt. Damit verfügt die Stadt Halle (Saale) über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr künftiges wirtschaftliches Handeln. Der Unterzeichnung der Genehmigung war eine intensive Diskussion und Beratung der Stadtratsvertretung und der Haushaltsverantwortlichen der Stadtverwaltung vorangegangen.

Gegenüber der letztjährigen Planung zeigt der Haushalt 2020 erhebliche Verbesserungen nicht nur im laufenden, sondern auch in den nächsten Jahren auf. Maßgeblich hierfür sind höhere Erträge aus der Gewerbesteuer, der Einkommenssteuer und den Schlüsselzuweisungen vom Land. Auch Reduzierungen bei Leistungen, insbesondere bei den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, wirken sich auf den Haushalt entlastend aus. Auf zusätzliche konkrete Konsolidierungsmaßnahmen hat die Stadt jedoch verzichtet.

Angesichts des mit 350 Mio. Euro nach wie vor erheblich über der vom Gesetzgeber akzeptierten Grenze liegenden Liquiditätskredits – diese läge bei rund 140 Mio. Euro – ist die Stadt seit einer Rechtsänderung vom 01.07.2018 ausdrücklich verpflichtet, mit der Haushaltssatzung ein Konsolidierungskonzept vorzulegen, das einen schrittweisen Abbau bis zur Genehmigungsgrenze nachweist. Der Gesetzgeber bezweckt damit insbesondere, die Kommunen vor unkalkulierbaren Risiken im Falle steigender Zinsen schützen.

Dieser Vorgabe zur Haushaltskonsolidierung bzw. Rückführung der Liquiditätskredite begegnet die Stadt mit einem Umschuldungskonzept, wodurch die Stadt sich über einen Zeitraum von 30 Jahren verpflichtet, jährliche Tilgungsleistungen zu erbringen und auf diese Weise die Liquiditätskredite um 210 Mio. EUR zu senken. Aus der vorgelegten Finanzplanung ergibt sich, dass die Stadt die erforderlichen Mittel hierfür in den kommenden Jahren erwirtschaften kann.

„Allerdings bestehen nach wie vor auch hohe Risiken, für die die Stadt bislang keine Vorsorge getroffen hat.“, betont Präsident Pleye.

So ist durch bislang nicht veranschlagte jährlich steigende Zuschüsse der Stadt für die Dynamisierung der Personalkosten der TOOH GmbH in den Jahren 2021-2023 sowie die unsichere Höhe der Gewinnausschüttungen städtischer Gesellschaften in den Folgejahren zukünftig nicht auszuschließen, dass die Stadt weitere haushaltskonsolidierende Maßnahmen ergreifen muss, um die Bereitstellung der Mittel für den Schuldendienst jederzeit sicherstellen zu können. Darüber hinaus besteht bereits im Haushaltsjahr beim Eigenbetrieb KiTA eine Unterdeckung in Höhe von 1,2 Mio. EUR, die ggfs. mit städtischen Mitteln ausgeglichen werden muss.

Da mit der Umschuldung weder eine kurzfristige Senkung der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten einher geht noch eine entsprechende Risikovorsorge für zukünftige Jahre getroffen wurde, ist vorgesehen, die erforderliche Genehmigung des überhöhten Liquiditätskredits mit Auflagen zu versehen.

Danach muss die Stadt der Kommunalaufsicht den vom Stadtrat noch zu beschließenden Tilgungsplan zum Abbau der Liquiditätskredite bis zum 30.04.2020 vorlegen. Zudem muss sie bereits zu diesem Zeitpunkt weitere konsolidierende Maßnahmen im Sinne des § 100 Abs. 5 KVG LSA beschließen, die für den Fall umzusetzen sind, dass im Finanzplan die für den Schuldendienst erforderlichen Mittel tatsächlich nicht erwirtschaftet werden können.

 

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