Landesverfassungsgericht: AfD hatte kein Recht auf Untersuchungsausschuss gegen „Linksextremismus“

8. Dezember 2020 | Politik | Ein Kommentar

Das Landesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Landtag durch die Ablehnung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der AfD-Fraktion, die Oppositionsrechte von 22 Parlamentarierinnen und Parlamentariern nicht verletzt hat. Das Verfassungsgericht des Landes ist damit der Auffassung einer Mehrheit des Landtags gefolgt. „Der Landtag musste den Antrag der AfD auf Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ablehnen, weil dieser einen verfassungswidrigen Versuch darstellte, über die Kompetenzen des Landtages hinaus tätig zu werden“, erläutert so auch Landtagsabgeordneter Sebastian Striegel (Grüne)

Die AfD-Fraktion wollte einen Untersuchungsausschuss „Linksextremismus“ einsetzen mit der Absicht, unter anderem  Parteien, Gewerkschaften und Vereine auf angeblioch „Linksextreme“ Aktivitäten zu untersuchen. Dies ginge zu weit, wie das Landesverfassungsgericht urteilt, die Ablehnung des Ausschusses war rechtens. Unter dem Deckmantel der parlamentarischen Kontrolle wären verfahrensfremde Ziele verfolgt worden, war Auffassung des Gerichtes.

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