Landespräventionspreis: Projekte zur Verbrechensverhütung sollen wieder prämiert werden

6. Juli 2020 | Politik | Keine Kommentare

Der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt lobt bereits zum dritten Mal den Wettbewerb zum „Landespräventionspreis“ aus, um besonders herausragende präventive Projekte und Initiativen in Sachsen-Anhalt zu ehren und nachhaltig angelegte Konzepte, die sich auch an anderen Standorten implementieren lassen, zu unterstützen. Der Wettbewerb widmet sich in diesem Jahr deshalb den vielen kleinen und großen Projekten in den Städten und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt, um Kriminalität unmittelbar dort zu verhindern, wo sie entsteht: vor Ort!

Erlebte Kriminalität im eigenen Wohn- und Lebensumfeld und die Furcht, selbst Opfer einer Straftat zu werden, wirken sich negativ auf das Sicherheitsgefühl aus. Aber auch Formen von Vermüllung, Vandalismus oder Verwahrlosung in öffentlichen Räumen können bereits verunsichernd wirken. Lokale Projekte spielen dafür eine große präventive Rolle.

Innenstaatssekretärin und Vorsitzende des Landespräventionsrates Sachsen-Anhalt Anne Poggemann: „Der Landespräventionsrat möchte in diesem Jahr insbesondere das vielfältige präventive Engagement vor Ort landesweit sichtbar machen und die kommunale Präventionsarbeit stärken.“

Der Landespräventionspreis ist mit insgesamt 3.500 Euro dotiert und folgende Preisgelder werden vergeben:

1. Platz: 2.000 Euro

2. Platz: 1.000 Euro

3. Platz: 500 Euro

Im Fokus des Wettbewerbs stehen laufende und abgeschlossene (nicht länger als zwei Jahre) kriminalpräventive Projekte und Initiativen in Sachsen-Anhalt, die dazu beitragen,

· Kriminalität in verschiedensten Deliktsbereichen (z. B. Gewalt-, Jugend-, Drogen-, Eigentums- oder politisch motivierte Kriminalität u. a.) zu verhindern,
· Kriminalitätsfurcht zu reduzieren,
· Opfer von Straftaten unterstützen, um eine erneute Opferwerdung zu vermeiden oder deren Folgen zu minimieren,
· Integration, Gemeinschaftsgefühl und Zivilcourage zu fördern und
· städtebauliche Maßnahmen umzusetzen.

Bewerben können sich Vereine, Verbände, Institutionen, Einrichtungen, Gremien, Gruppen, private Träger oder Einzelpersonen, die in Sachsen-Anhalt auf kommunaler Ebene, also vor Ort, präventiv tätig sind.
Mitglieder des Landespräventionsrates, Städte, Gemeinden sowie die Polizei Sachsen-Anhalts dürfen am Wettbewerb teilnehmen, wenn sie nicht alleinige Projektträger sind, sondern mit mindestens einem der zuvor genannten zulässigen Bewerber zusammenarbeiten.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf der Internetseite des Landespräventionsrates www.lpr.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik „Landespräventionspreis 2020“.

Einsendeschluss ist der 15. Juli 2020.

Der Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt verfolgt seit seiner Gründung 1999 das Ziel, die gesamtgesellschaftliche Kriminalprävention im Land und in den Kommunen zu fördern und weiter zu entwickeln. Hierfür braucht es auch das Engagement der vielen Akteurinnen und Akteure, um mit innovativen, kreativen und nachhaltigen Ideen, Projekten und Initiativen auf aktuelle Kriminalitätsentwicklungen reagieren zu können.

 

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