Kein Gerichtsverfahren mehr wegen Impfaffäre? Wiegand erringt Teilerfolg. Jetzt will er gegen Suspendierung vorgehen.

3. März 2023 | Politik | 9 Kommentare

Das Landgericht Halle wird vorerst kein Gerichtsverfahren gegen den suspendierten Oberbürgermeister Bernd Wiegand wegen der Impfaffäre eröffnen. Dies erklärte ein Gerichtssprecher heute gegenüber dem MDR. Die erhobenen Vorwürfe erfüllten nicht den Straftatbestand der Untreue. Auch die Veränderung eines Protokolls sei keine Fälschung im Sinne des Strafrechts.
Das Gericht erklärte, dass Wiegand möglicherweise verwaltungsrechtliche Befugnisse überschritten hat, sich aber nicht rechtswidrig Impfdosen angeeignet hat. Auch sei die damals geltende Regelung zur Impfreihenfolge verfassungswidrig gewesen und das Gericht konnte keine Datenfälschung erkennen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberlandgericht Naumburg eingelegt werden.

Aufhebung der Suspendierung gefordert

Am Freitag forderte der suspendierte Oberbürgermeister Wiegand die sofortige Aufhebung seiner Suspendierung und wiederholte seinen Vorwurf, dass es den Befürwortern seiner Suspendierung um parteipolitische Interessen ging. Das Landesverwaltungsamt hat das Disziplinarverfahren gegen Wiegand ausgedehnt und ihm wird vorgeworfen, durch weitere Handlungen ein Dienstvergehen begangen zu haben, einschließlich bewusst falscher Aussagen vor Gericht und Nutzung dienstlicher Ressourcen für private Zwecke. Das Verfahren umfasst mittlerweile zahlreiche Punkte, darunter Verstöße gegen tarif- und haushaltsrechtliche Vorschriften und dienstrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit seiner vorzeitigen Impfung gegen Corona entgegen der geltenden Impfpriorisierung im Jahr 2021. Das Landesverwaltungsamt listet auch eine Reihe von Fällen auf, bei denen Mitarbeiter der Stadtverwaltung zwischen 2018 und 2020 Restaurant- und Hotelreservierungen im privaten Rahmen für den Oberbürgermeister übernommen haben sollen.

 

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