Kaufen? Besetzen? Enteignen? – Diskussionsveranstaltung am 24. Mai im „Hasi“

17. Mai 2018 | Politik | 8 Kommentare

Lange Zeit galt Halle als Stadt mit erschwinglichen Mieten. Diese Situation hat sich dramatisch verändert. Neben Niedrigzinspolitik und Verwertungsdruck, haben die Privatisierung städtischer Wohnungen und der systematische Rückbau von Wohnraum zu einer künstlichen Verknappung geführt, von der nur wenige profitieren. Bezahlbarer Wohnraum wird rar. Die bestehende Spaltung in „reiche“ und „arme“ Stadtteile verschärft sich.  Aber Mietsteigerung betrifft nicht nur die Innenstadt – auch in Vierteln, wie der Silberhöhe oder Neustadt verteuert sich das Wohnen zur Miete (beide 9 Prozent in fünf Jahren), laut Wohnungsmarktbericht in Heide-Nord sogar um 28 Prozent.

Vor dem Hintergrund der aktuell sich entwickelnden Wohnsituation möchten die Träger des Hasi auch ihr Projekt, das besetzte Haus in der Hafenstraße 7 („Hasi“) sehen.

In der Einladung zu einer Diskuissionsveranstaltung im Hasi am 24. Mai erklären sie:

Beispielhaft für die Rolle der Stadtpolitik ist die „Hasi“. Hatte das Gelände vor zehn Jahren noch einen Wert von 50.000€, verlangt die städtische HWG heute ein bis zwei Millionen. Dadurch beteiligt sie sich aktiv an den Mietsteigerungen.

Explosion von Mietpreisen, Verdrängung und soziale Spaltung: Neoliberale Stadtpolitik ist auch in Halle spürbar. Doch was können wir dagegen tun?

Die politische Praxis reicht vom „Mietshäuser Syndikat“, welcheskollektiv Häuser kauft und sie dem privaten Markt entzieht, bis zur Besetzung leerstehender Häuser. Doch reicht diese Politik im Kleinen aus
und wie kann sie mit der Stadtpolitik verknüpft werden?

Diese Fragen wollen wir mit Euch diskutieren
und nach praktischen Möglichkeiten suchen: egal ob kaufen, besetzen oder
enteignen.

Datum: 24. Mai 2018
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: „Hasi“ Halle, Hafenstr. 7
Gäste: IL Berlin („Rotes Berlin“), Mietshäuser Syndikat Leipzig

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Ausschlussklausel:
Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu
machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen
angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der
Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder
sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind,
den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.“

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