Kabinett stimmt dem Entwurf zur Änderung des Glückspielstaatsvertrages 2021 zu

12. Januar 2022 | Politik | Keine Kommentare

 

Gestern hatte das Landeskabinett Sachsen-Anhalt erneut zu den Äderungen des Glückspielstaatsvertrages 2021 debattiert. Dabei wurde letztendlich die Zustimmung zum Entwurf des Staatsvertrages beschlossen und die Grundlage dafür gelegt, dass die zentrale Zuständigkeit für die Führung der Spielersperrdatei einschließlich der Zuständigkeit für den Anschluss aller nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verpflichteten Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele an das anbieter- und spielformübergreifende Sperrsystem beim Land Hessen verbleibt. Letzteres kann dabei auf das vorhandene Sperrsystem OASIS und sein hierzu entwickeltes Fachwissen zurückgreifen. Die technische Infrastruktur und die zentrale Organisationsstruktur für den Betrieb der Sperrdatei sind bereits vorgehalten und müssen demnach nicht mehr neu geschaffen werden.

Auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages 2021 erfolgte erstmals bundesweit eine Einbeziehung des stationär angebotenen gewerblichen Automatenspiels in Spielhallen und Gaststätten, die Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen.

Eine maßgebliche Neuerung ist nun außerdem die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wurde zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet.

„Das länderübergreifende Spielersperrsystems gewährleistet den Schutz gesperrter, insbesondere spielsuchtgefährdeter und spielsüchtiger Menschen. Es dient der Bekämpfung der Glückspielsucht. Bereits existierende technische Strukturen in Hessen und das dort vorhandene Knowhow sollen weiterhin genutzt werden.“, sagte Innenministerin Dr. Tamara Zieschang diesbezüglich.

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