„HWG geht rechtswidrig mit Denkmal um“

3. Januar 2019 | Politik | 10 Kommentare
Der Arbeitskreis Innenstadt teilte uns in einer Stellungnahme mit: Während der gesamten Zeit der Nutzung des Grundstückes Hafenstraße 7 wurde dem Capuze e.V. unrechtmäßiges Handeln in verschiedenster Hinsicht vorgeworfen, meist ohne Nachweis. Man sollte selbstverständlich davon ausgehen, dass die HWG als städtische
Wohnungsgesellschaft nach der Rückübernahme größten Wert auf klare Rechtskonformität ihres Handelns legt. Erstaunlicherweise war bisher das Gegenteil zu erleben. Wenige Tage nach der Übernahme wurde das Gelände rabiat beräumt und neben einer in den letzten zwei Jahren angelegten Terrasse und älteren Gewächshäusern auch das Kessel- und Reglerhaus der ersten halleschen Gasanstalt abgerissen. Der zeittypisch durchaus ansprechend gestaltete Klinkerbau wurde 1894 errichtet und war als Teil des ausgewiesenen Kulturdenkmals Hafenstraße 7 ein interessantes und wichtiges Zeugnis der Industriegeschichte Halles. Die Entwicklung und Bedeutung des Geländes und seiner Bauten ist sehr fundiert dokumentiert in dem vom Capuze e.V. 2018 herausgegebenen Heft „Geschichte eines vergessenen Denkmals. Die Gasanstalt I in der Hafenstraße 7 Halle an der Saale“. Ein solcher Abriss wie auch jede andere bauliche Veränderung hätte natürlich, wie jeder Denkmaleigentümer wissen sollte, einer vorherigen Genehmigung in einem geordneten Antragsverfahren bedurft. Auch war der Zustand des Gebäudes keinesfalls so schlecht, dass daraus ein Komplettabriss zu rechtfertigen gewesen wäre. Durch den Capuze e.V. war es durch Beräumung von nassem Schutt und Gerümpel und Notreparatur des Daches und des Gebäudesockels in einen solchen Zustand versetzt, dass es als Werkstatt und Lager genutzt werden konnte. Es ist überhaupt nicht erkennbar, warum es nicht im Rahmen einer künftig von
der HWG vorgesehenen Wohnnutzung des Grundstücks in ebensolcher Weise hätte einbezogen werden können.

Die Reste des zerstörten Kesselhauses der Gasanstalt (rechts im Bild) auf dem Gelände Hafenstraße 7. (Aufnahme vom 25. 12. 2018)

Ein sachlicher Grund für die an den Tag gelegte Eile bei der Beräumung des Grundstücks ist nicht erkennbar. Die Beseitigung des Baudenkmals geschah unmittelbar vor den
Weihnachtsfeiertagen, wo die Aufmerksamkeit allgemein ganz anderen Dingen zugewandt ist. Dennoch wurden die Geschehnisse beobachtet und in Beiträgen der Städtischen Zeitung (https://staedtische-zeitung.de) vom 20. und 21.12.2018 dokumentiert. Der Mitteldeutschen Zeitung waren die brisanten Ereignisse bis heute keine Meldung wert. Eine weitere öffentliche Wahrnehmung erscheint aber dringend geboten.

HWG spricht in dreister Weise von Missverständnis

​Der Geschäftsführer der HWG, Jürgen Marx, spricht von einem „bedauerlichen Missverständnis“. Das ist eine äußerst dürftige Einlassung für einen klaren Bruch des
Denkmalrechtes durch ein städtisches Unternehmen. Wer kann bei der Totalzerstörung eines offensichtlich historischen Gebäudes von mehr als 100 qm Grundfläche wen missverstanden haben? Wie kann ein solches „Missverständnis“ zumal auf einem Grundstück passieren, das in allerjüngster Zeit Gegenstand heftiger öffentlicher Kontroversen war? Die Vorstellungskraft wird dabei erheblich strapaziert. Was war das Ziel der Aktion ? Sollte mit dem Abriss Freiraum für eine wirtschaftlich attraktivere Neubebauung geschaffen werden oder sollte einfach nur eine Nutzung des Geländes vorerst unmöglich gemacht werden?
Die Gründe für dieses verantwortungslose Handeln müssen die zuständigen Aufsichtsgremien herausfinden, im Zweifelsfalle auch juristische Instanzen. Es muss geklärt werden, wer die Verantwortung für dieses Handeln trägt. Und es gilt nun, größtes Augenmerk auf die weiteren Denkmalobjekte auf dem Gelände zu legen, neben dem an der
Straße liegenden Beamtenhaus insbesondere auf die erhaltenen gemauerten Tassen der drei Gasometer und auch auf die Reste der Grundstücksbegrenzung mit dem schmiedeeisernen Tor wie auch auf den jüngst vom Capuze e.V. entdeckten Bunker aus dem 2. Weltkrieg (s. Städtische Zeitung, 21.11.2018), dessen Bedeutung überhaupt erst noch fachlich eingeschätzt werden muss. Eine effektive Sicherung des nun leerstehenden Beamtenhauses vor weiterem Schaden steht noch aus und muss dringend erfolgen. Dies hätte die erste Maßnahme der HWG auf dem Gelände sein müssen.
Die HWG-Führung, Stadtverwaltung und Stadtrat stehen in der Pflicht, Sorge zu tragen, dass Prüfung und Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Baudenkmal Hafenstraße 7 in geordneten rechtlichen Bahnen verlaufen, wie es nicht nur für ein städtisches Unternehmen die größte Selbstverständlichkeit sein sollte.
Henryk Löhr, Vorsitzender Arbeitskreis Innenstadt e.V., Schmeerstraße 25, 06108 Halle (Saale)
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