Haseloff bläst Kinderförderungsgesetz ab – in der Koalition hängt der Haussegen schief

11. August 2017 | Politik | 6 Kommentare

Gestern verkündete die Sozialministerin Petra Grimm-Benne noch stolz, dass ein Gesetz zur Kinderförderung auf den Weg gebracht sei (Hallespektrum berichtete). Unter anderem sollte das Gesetz vorsehen, dass Familien nur für das erste Kind KiTa-Gebühren zahlen müsse, die Kosten für weitere Kinder übernähme das Land.

Nur: das restliche Kabinett, insbesondere Ministerpräsident Haseloff, wusste nichts von der „Nacht-und Nebel-Aktion“. Kurzerhand zog er heute die Ankündigung zurück. Verärgert sagte er heute gegenüber dem MDR, man habe in der Koalition vereinbart, das Gesetz erst auf den Weg zu bringen, wenn das Verfassungsgericht über die Zulässigkeit befunden habe. Dies ist bislang nicht der Fall.

Auf Seiten der SPD ist man derweil auf Schadenbegrenzung bedacht. Es kam bereits zu Gesprächen zwischen den Koalitionspartnern. Dazu erklärte Katja Pähle (SPD) soeben:

„Im Rahmen eines Gesprächs zwischen Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU und SPD, Siegfried Borgwardt und Katja Pähle, sowie dem SPD-Landesvorsitzenden Burkhard Lischka waren heute in der Staatskanzlei in Magdeburg auch die weiteren Beratungen zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) Thema.

„Unser Gespräch hatte zwei wichtige Ergebnisse:

Erstens: Wir sind uns einig, dass die durch die Evaluierung des KiFöG ermittelten tatsächlichen Betreuungszeiten in Sachsen-Anhalts Kindertageseinrichtungen bereits ab 2018 zur Anhebung der Landespauschalen für die Kommunen führen müssen. Das bedeutet knapp 30 Millionen Euro mehr für die Kommunen im Jahr 2018. Damit besteht Einigkeit über den größten Teil der aus den gestern von Sozialministerin Petra Grimm-Benne vorgelegten Eckpunkten resultierenden Kosten. Das ist ein wichtiger Schritt zurNovellierung des KiFöG.

Zweitens: Die Beratungen über einen Gesetzentwurf sollen erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beginnen. Das entspricht auch den ursprünglichen Absichten von  ozialministerium und SPD-Fraktion. Wenn wir diese Zeitschiene gemeinsam gegenüber dem Landesverfassungsgericht vertreten, das eine Novellierung bis zum 31. Dezember 2017 gefordert hatte,
sind wir damit sehr einverstanden.

Die SPD freut sich auf die inhaltliche Debatte über die Eckpunkte zur KiFöG-Novellierung und ist gespannt, welche Haltung die anderen Parteien zur Zukunft der Kinderbetreuung einnehmen werden.“

 

 

 

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