Grundsteuer: Sachsen-Anhalt will aufkommenneutrale Reform

17. Juni 2019 | Politik | 8 Kommentare

Angesichts des Kompromisses im Koalitionsausschuss auf Bundesebene zur Reform der Grundsteuer kündigt Finanzminister André Schröder eine Prüfung der beabsichtigten Länderöffnungsklausel für Sachsen-Anhalt an. Ziel sei es, die Reform nicht nur bundesweit sondern auch in Sachsen-Anhalt aufkommensneutral, d. h. ohne zusätzliche Gesamtbelastung für den Bürger zu gestalten.

Hintergrund bildet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.April 2018: „Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten“ Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar. Das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfeststellungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt. Mit dieser Begründung hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Vorschriften mit Urteil vom heutigen Tage für verfassungswidrig erklärt und bestimmt, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die verfassungswidrigen Regeln weiter angewandt werden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen sie für weitere fünf Jahre ab der Verkündung, längstens aber bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.“

Die Grundsteuer für Grundstücks- und Haus-Eigentümer teilt sich in Grundsteuer A für land- und forst-wirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke od. Gebäude. Sie fußt auf drei Komponenten: dem Einheitswert des Objektes (oft veraltet, in Westdeutschland aus 1964, in den ostdeutschen Ländern aus 1935!), der je nach Nutzung unterschiedlichen Steuermesszahl und dem Hebesatz, den jede Kommune selbst festlegt. Allein in Sachsen-Anhalt haben Städte und Gemeinden im Jahr 2016 etwa 251 Millionen Euro und im Jahr 2017 ungefähr 258 Millionen Euro an Grundsteuern eingenommen. Wenn die neue Regelung bei der Grundsteuer in Kraft ist, müssen die Finanzämter in Sachsen-Anhalt ca. 1,1 Millionen wirtschaftliche Einheiten im Land neu bewerten.

nach der von der Bundesregierung beschlossenen Reform soll als Bemessungsgrundlage sollen zukünftig nur Nutzfläche eines  Gebäudes verwendet werden. Der Wert der Immobilie selbst bleibt unberücksichtigt. Das könnte innerhalb einer Gemeinde zu sozialen Verschiebungen führen.

 

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