Grimm-Benne zu Corona-Urteil des Landesverfassungsgerichts: Zukünftige Regeln werden durch Bundesrecht gedeckt

26. März 2021 | Politik | 5 Kommentare

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat im Rahmen von zwei Normenkontrollverfahren die 8. und die 9. Corona-Eindämmungsverordnung der Landesregierung geprüft. Regelungen der 8. Corona-Eindämmungsverordnung vom 15. September wurden zum Teil für verfassungswidrig und nichtig eingestuft. Das Bundesinfektionsschutzgesetz habe keine ausreichende Grundlage für die erfolgten Grundrechtseingriffe gegeben. Die nach einer Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes erlassenen Regelungen der 9. Corona-Eindämmungsverordnung vom 15. Dezember wurden mit Ausnahmen einer Regelung zum Alkoholverbot in der Öffentlichkeit für mit der Verfassung vereinbar erklärt.

Grundrechtseingriffe müssten einer Überprüfung standhalten, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Die Urteile zeigen, dass es richtig und wichtig war, dass der Bund mit der Schaffung des neuen Paragraphen 28 a im Infektionsschutzgesetz eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Corona-Eindämmungsverordnungen der Länder geschaffen hat“, so die Ministerin in einer ersten Reaktion. Die Regelung führe jetzt konkret auf, welche Beschränkungen erlassen werden dürfen.

Welche Auswirkungen die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts habe, müsse jetzt genau betrachtet werden, sagte Grimm-Benne.

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