Geflüchtete in Quarantäne: Landesverwaltungsamt reagiert auf Missstände in ZASt Halberstadt

15. April 2020 | Politik | Ein Kommentar

Die Zentrale Anlaufstelle für Geflüchtete in Halberstadt (ZASt) gerät immer wieder in die Negativschlagzeilen. Samstag vor zehn Tagen traten einige der Internierten in den Hungerstreik, Grund war mangelnde Versorgung mit Lebensmitteln und Hygieneartikeln. Auch gab es wechselseitige Auseinandersetzungen mit dem Wachpersonal.

Unter den über 800 Untergebrachten waren mehrfach Infektionsfälle mit Corona-Virus-19 festgestellt worden,. seitdem steht die gesamte Anlage unter Quarantäne.

„Halle gegen Rechts“ hatte sich jüngst mit einem Offenen Brief an die KLandesregierung gewandt, und eine Verbesserzung der Lage in der überfüllten Unterkunft verlangt. Darin heißt es unter Anderem: „in einer Massenunterkunft lassen sich Menschenansammlungen nicht vermeiden, die Massenunterkunft ist eine staatlich hergestellte Menschenansammlung“. Effektiver Gesundheitsschutz der Geflüchteten sei unter diesen Bedingungen nicht möglich, zudem verschärfe die Quarantäne die ohnehin schon schwierige Situation der Geflüchteten in der ZASt.

Heute hat das Landesverwaltungsamt in einer Pressemitteilung reagiert und eine Veränderung der Situationn angekündigt (Zitat:)“ Nach dem Infektionsschutzgesetz werden ab 16. April 2020, die Außenstellen einen Tag später beginnend, alle Bewohner der ZASt innerhalb von 14 Tagen alle zwei Tage auf das Coronavirus getestet. Das Landesverwaltungsamt organisiert die Durchführung der Maßnahmen.

Für die Unterbringung der Bewohner der ZASt gilt bis auf Weiteres:

1. Positiv getestete Bewohner der ZASt werden im Objekt in Quedlinburg untergebracht, welches bereits als Quarantäneunterkunft in Betrieb ist. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze in diesem Gebäude erfolgt die Unterbringung in der Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg.

2. Neuzugänge der ZASt Halberstadt werden in einem Mietobjekt in Halberstadt untergebracht. Durch das Landesverwaltungsamt wird die Einhaltung von Zimmerquarantäne gemäß § 1 SARS-CoV-2QuaV sichergestellt.

3. Schwangere werden mit ebenfalls nicht infizierten Familienangehörigen in einem landeseigenen Objekt in Benneckenstein (Harz) untergebracht.

4. Ältere und vorerkrankte Personen werden in der Außenstelle der ZASt in Halberstadt untergebracht.

5. Genesene Personen werden nach Ablauf der Quarantänezeit und nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses sowie schriftlicher Aufhebung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt in den Landkreisen und kreisfreien Städten untergebracht.

6. Zur Unterbringung oder Verteilung von Genesenen mit negativ getesteten Familienangehörigen im Familienverbund erfolgen gesonderte Abstimmungen.“

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