Garagenkonflikt: SPD-Fraktion unterstützt Antrag der LINKEN
20. Februar 2019 | Politik | 5 Kommentare
Die Reglungen des Schuldrechtanpassungsgesetzes führen dazu, dass für viele der Garagengemeinschaften in Halle Ende dieses Jahres das Eigentum an ihren Garagen auf städtischem Grund und Boden erlischt. Das Eigentum an den Garagen würde in diesem Fall an den Grundstückseigner, die Stadt Halle, übergehen und die bisherige Nutzung der Garagengrundstücke unwahrscheinlich bis unmöglich machen.
Die SPD-Fraktion unterstützt im Finanzausschuss am 19.02. den Antrag der LINKEN, die bisherigen Verhältnisse der Garagengemeinschaften durch mittel- bis langfristige Pachtverträge zu sichern. Dies soll verhindern, dass das Eigentum an den Garagen wegen Auslaufens der Pachtverträge an die Stadt übergeht. So würde die Verwaltung für Planungssicherheit der Nutzer sorgen und zukünftigen Parkraumdruck vermeiden.
Johannes Krause, Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Finanzausschusses, erklärte hierzu: „Die in den Garagengemeinschaften organisierten Bürgerinnen und Bürger stehen derzeit vor dem Problem, keinerlei Planungssicherheit zu haben. Die Stadtverwaltung hält sich derzeit mit eigenen Vorschlägen, wie es nach Auslaufen der bestehenden Verträge weitergehen könnte, zurück. An einer Situation, in der die Stadtverwaltung durch den Eigentumsübergang zur Garagenvermieterin wird, kann aber niemand Interesse haben. Wir unterstützen daher ausdrücklich den Antrag der Linken, den Garagengemeinschaften planungssichere Pachtverträge anzubieten.“
Eric Eigendorf, stellvertretender Vorsitzender des Planungsausschusses, ergänzte: „Die Neustadt ist das Grünste Stadtviertel. Wenn die Nutzung der Garagen durch Vertragsunsicherheiten entfällt, wäre der schlimmste Fall eine Umlagerung des ruhenden Verkehrs in die Wohnbereiche. Es wäre unverantwortlich, durch Nachlässigkeit und verspätetes Handeln Parkraumdruck und damit einhergehend womöglich die Umwandlung von Grünflächen in Parkflächen zu riskieren.“
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@Cata: weil die Stadt möglicherweise mit einem derart hohen Merktwert der Grundstücker rechnet, dass die Garagengemeinschaft dies nicht bezahlen könnte.
Auch Kleingartenvereine könnten wahrscheinlich der Stadt ihre Anlagen nicht einfach abkaufen.
Letztere werden durch das Bundeskleingartengesetz deshalb geschützt. Es gibt aber kein Bundeskleinautogesetz.
Warum unterbreiten nicht die Garagengemeinschaften der Stadt eine Offerte zum Kauf der Grundstücke, anstatt immer wieder um Verlängerung der Pachtverträge zu betteln?
Das ist nur eine Frage und kein Vorschlag zur Lösung des aktuellen Problems.
Völlig unverständich, weshalb ein simpler Verwaltungsakt solch eine lange Zeit braucht. vielleicht spekuliert „die Stadt(verwaltung)“ ja auf etwas anderes…
Das wäre wirklich vernünftig !
Das erscheint mir vernünftig, da sollte meine CDU auch zustimmen.