Freunde der Bau- und Kunstdenkmale erwarten Antworten!
15. Januar 2019 | Politik | 4 KommentareDie Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt e.V. sind entsetzt über den Umgang der HVG in der Hafenstraße 7 und haben der Stadtspitze einen offenen Brief geschrieben: „Mit Betroffenheit und Empörung mussten wir, die Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt e. V., zur Kenntnis nehmen, dass nach der Räumung
der ehemaligen städtischen Gasanstalt in der Hafenstraße 7 (,,Hasi“) durch den bisherigen Nutzer, den gemeinnützigen alternativen Kulturverein Capuze e. V., die Eigentümerin dieses lndustriedenkmals, die Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG), einen Teil des denkmalgeschützten Bauensembles abgerissen hat. Es handelt sich um
das ehemalige Kessel- und Reglerhaus, dass der Capuze-Verein baulich gesichert und nutzbar gemacht hatte. Wir erwarten Auskunft zu folgenden Fragen:
- Lag vor dem Abriss eine Abrissgenehmigung für das geschützte Baudenkmal vor oder ist der Abriss gesetzwidrig erfolgt und juristisch zu ahnden?
- lnwiefern werden die von der HWG zum Jahresende 2018 angekündigten Planungen für eine Neunutzung des Gesamtensembles dessen Denkmalstatus gerecht, oder
sind weitere Zerstörungen zu befürchten? - Wir fordern alle Entscheidungsträger auf, einen verantwortungslosen, gegebenenfalls gesetzwidrigen Umgang mit diesem bedeutenden Denkmal hallischer lndustriegeschichte zukünftig zu unterbinden.
lm Namen des Vereins der Freunde der Bau- und Kunstdenkmale Sachsen-Anhalt e.V. Halle, den 05.01.2019″
Kommentar schreiben
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
Werter Herr Feigel! Es ist völlig sinnlos, „Farbspektrum“ zu erklären, welche rechtlichen Auswirkungen die Entscheidung der Fachbehörde hat, zumal die HWG zu keiner Zeit Widerspruch/Klage gegen die Entscheidung über den Denkmalstatus eingelegt hat. Sparen Sie sich Ihre wertvolle Zeit.
„Spätestens, wenn ein historisches Bauwerk von den Fachbehörden (hier Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege) als Denkmal deklariert wird ist dies zu akzeptieren!“
Nein, die Zeiten mit “ Das ist so. Basta.“ sind vorbei. Bisher habe ich noch keine Erläuterung gehört, was an diesen kaum sichtbaren Resten der ehemaligen Gasanstalt erhaltenswert ist.
Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Leute es gibt, die die Relevanz von Denkmalen fachlich einordnen können und sich über hopp oder top öffentlich auslassen.
Spätestens, wenn ein historisches Bauwerk von den Fachbehörden (hier Landesamt f. Archäologie und Denkmalpflege) als Denkmal deklariert wird ist dies zu akzeptieren! Denkmalschutz funktioniert so: eine Fachbehörde stellt die Denkmaleigenschaft fest und deklariert diese, durch das DschG LSA wird der Schutz rechtlich definiert. Für die Wahrung des Schutzstatus sind die Denkmalämter in den Kreisen und Kommunen, sowie die obere Denkmalschutzbehörde im Landesverwaltungsamt zuständig. (Achtung: verkürzte Darstellung)
Das alles kann man doof oder überflüssig finden (wenn man die Tragweite des Erhalts unseres kulturellen Erbe nicht versteht), es ändert aber nichts daran, dass Denkmalschutz unverhandelbar ist.
Und bitte, versucht bei den folgenden Kommentaren mal die Geschichte um die Hasi vom Grundstück/ Denkmal Hafenstraße 7 – der ehemaligen Gasanstalt zu trennen. Dann klappt es vielleicht auch mit weniger Schaum vor dem Mund.
„mit diesem bedeutenden Denkmal hallischer lndustriegeschichte “
Ich glaube, die alten Herrschaften schnappen über. 600m weiter werden mit dem Gasometer und der Fabrikantenvilla zwei wirklich wichtige Denkmäler der Industriegeschiche erhalten, Da brauchte man nicht noch die kaum sichtbaren Überreste der Gasanstalt in der Hafenstraße.
Weiß jemand genaueres über die Fabrikantenvilla? Sie befindet sich doch auf dem Gelände der Gasanstalt.