Fitnessstudios müssen vorerst geschlossen bleiben

17. November 2020 | Politik, Soziales, Wirtschaft | Keine Kommentare

 

Vorerst müssen die Fitnessstudios in Sachsen-Anhalt auch weiterhin geschlossen bleiben. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg in einem Eilverfahren. Demnach ist die staatlich angeordnete Schließung von Fitness- und Sportstudios zur Eindämmung des Coronavirus rechtlich zulässig und die Klage von zwei Fitnessstudio-Betreibern abgewiesen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, die Maßnahmen seien Teil des Gesamtkonzepts der Bundesregierung zur Bekämpfung der Pandemie. Da der Bund den betroffenen Branchen außerdem eine Entschädigung zugesagt habe, könne von keinem größeren Einschnitt gesprochen werden.

Die Betreiber der Fitnessstudios hatten argumentiert, sich ungerecht gegenüber beispielsweise Einkaufläden behandelt zu fühlen, da diese weiterhin geöffnet bleiben dürften. Dies sei jedoch eine von sachlichen Gründen getragene Entscheidung gewesen und somit gerechtfertigt.

Neben dem weitestgehend ruhenden Sportbetrieb gelten seit Anfang November auch strenge Kontaktbeschränkungen in vielen anderen Bereichen. So sind touristische Übernachtungen und Restaurantbesuche etwa verboten und auch der Kultur-, Freizeitbetrieb setzen überwiegend aus. Bund und Länder hatten sich auf diese drastischen Maßnahmen geeinigt, um die ansteigende Zahl der Neuinfektionen senken, Kontakte besser nachverfolgen und die landesweite Ausbreitung eindämmen zu können.

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