FDP und Kreishandwerkerschaft fordern Sonderparkerlaubnisse für Handwerker

16. März 2015 | Politik | 3 Kommentare

Schon vor zweieinhalb Jahren hatte die FDP einen Stadtrats-Antrag zur Einführung von sogenannten Parkerlaubnisheften für Handwerker gestellt. Zu einer Abstimmung kam es nicht.

Jetzt erneuern die Liberalen die Forderung im Ergebnis einer gemeinsamen Veranstaltung von Kreishandwerkerschaft und FDP zu Parkplatzproblemen am Auftragsort. Es lag von den zahlreich anwesenden Vertretern des Handwerks eine Zustimmung zu 100 % vor.

Mit dieser Erlaubnis soll es dann handwerklichen Betrieben gestattet sein, Fahrzeuge in Park- und Halteverbotszonen, Anwohnergebieten, Fußgängerzonen und auf gebührenpflichtigen städtischen Stellflächen abzustellen. Allerdings darf der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt werden, Rettungswege und Feuerwehrzufahrten müssen frei bleiben.

„Durch den vorherigen Erwerb der Parkkarte, soll es den Berechtigten ermöglicht werden, ihren beruflichen Tätigkeiten unkomplizierter als bisher nachzugehen“, so Uwe Detloff, Vorsitzender des FDP Arbeitskreises Wirtschaft. Die Karte soll als zusätzliches Angebot interessierten Betrieben zur Verfügung stehen. Sie gilt aber nicht als generelle Parkerlaubnis sondern nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis.

Die Handwerkerparkkarte soll auf die jeweilige Firma und deren Fahrzeuge ausgestellt werden und sichtbar im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt werden. Denkbar ist eine Ausführung in Heftform, zeitlich unbegrenzt, d.h. bis der letzte Talon verbraucht ist, mit 10 bzw. 50 Talons für die eine noch festzulegende Gebühr, die nicht höher als 2,00 € pro Talon betragen sollte.

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