Es hat sich erstmal ausgeschüttet: Gericht stoppt Saaleschotterung – vorerst.

17. Mai 2022 | Politik | 2 Kommentare

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat auf den gestrigen Antrag des NABU die Fortsetzung der Steinschüttungen vorläufig  gestoppt. Bis zu einer Entscheidung des OVG in dem noch anhängigen  Beschwerdeverfahren dürfen im gesamten Stadtgebiet an der Saale keine weiteren Steinschüttungen durchgeführt werden.

Die Stadt hatte geplant, weite Bereiche der Ufer an der Saale im Stadtgebiet mit Wackersteinen zu befestigen. Gegen dieses Vorhaben hatte  es von Anfang an vielfältigen Protest gegeben. Der NABU hatte mittels  eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Halle erreicht, dass innerhalb  der Schutzgebiete keine Steinschüttungen erfolgen dürfen. Mit einer
Beschwerde beim OVG will der NABU auch die Schüttungen außerhalb der Schutzgebiete an den Ufern der Saale unterbinden, damit alternative Uferbefestigungen, beispielsweise durch robuste Bepflanzungen, geprüft werden können.

Der Stadtrat hatte in seiner letzten Sitzung einen Beschluss gefasst, wonach nur noch an ganz wenigen Stellen geschüttet werden dürfe, und auch an diesen erst dann, wenn entsprechende Planungen vorgelegt und die Notwendigkeit dieser Schüttungen seitens der Stadtverwaltung nachgewiesen worden seien. Hiergegen hatte die Stadtverwaltung
Widerspruch eingelegt und angekündigt, am 16. Mai 2022 die Steinschüttungen fortsetzen zu wollen.

Der NABU hatte daraufhin beim OVG beantragt, die Fortsetzung dieser Steinschaltungen vorläufig zu unterbinden, weil es ansonsten zu irreparablen Schäden für Lebensräume und geschützte Arten an den Ufern kommt. Diesem Argument ist das OVG nun gefolgt und hat die Fortführung der Steinschüttungen unterbunden. Das Verbot gilt so lange, bis das OVG
über die anhängige Beschwerde des NABU endgültig entschieden hat.


In dem sogenannten Hängebeschluss des OVG heißt es, das Gericht brauche Zeit, um genauer prüfen zu können, ob es durch die Steinschüttungen außerhalb der Schutzgebiete zu den vom NABU geltend gemachten Beeinträchtigungen von Lebensräumen und geschützten Arten kommt.

Dazu Martin Schulze, 1. stellvertretender Vorsitzender des NABU Sachsen-Anhalt: „Der Hinweis des Gerichts zeigt, dass die von der Stadt unterlassenen Untersuchungen zu Lebensräumen und geschützten Arten erforderlich gewesen wären. Die Stadt wird sich wiederholt die Frage stellen lassen müssen, warum derartige Untersuchungen nicht gemacht worden sind, obwohl der Beschluss zu dem Projekt bereits drei Jahre alt

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