Drohnen bei der Polizei – Grüne fordern klare gesetzliche Grenzen

3. Februar 2022 | Politik | Ein Kommentar

 

Bereits gestern wurde darüber berichtet, dass die Landespolizei Sachsen-Anhalt nach einer seit 2018 anhaltenden Projektphase nun auch dauerhaft für bestimmte Aufgaben Drohnen einsetzen darf. Das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt hatte dies am vergangenen Dienstag beschlossen. (HalleSpektrum berichtete)

Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert hierzu nun aber eine klare, grundrechtsschonende Rechtsgrundlage. Schließlich könne es zu bedeutsamen Grundrechtseingriffen kommen, für welche es zunächst eine spezifische gesetzliche Grundlage geben müsse.

Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen führte hierzu weiter aus: „Polizeidrohnen können natürlich eine sinnvolle Ergänzung für die Arbeit der Polizei sein. Mit ihnen kann zum Beispiel Geld und Personal gespart werden. Zudem können einfacher und schneller Erkenntnisse gewonnen werden. Die Einsatzfelder und vor allem auch die Grenzen des Drohneneinsatzes müssen jedoch klar gesetzlich geregelt werden. Der Einsatz kann nicht dauerhaft auf die polizeiliche Generalklausel im Polizeigesetz (SOG) gestützt werden. Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass diese eine spezifische gesetzliche Grundlage unverzüglich auf den Weg bringt!“

Die Forderungen der Partei erklärte Striegel weiter mit den ganz neuen Möglichkeiten der Überwachung, welche durch den Einsatz von Drohnen entstehen: „Einem Eindringen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger und einer schleichenden Ausdehnung des Einsatzes von Drohnen mit Auswirkungen auf Grundrechte muss ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden.“

Print Friendly, PDF & Email
Ein Kommentar

Kommentar schreiben