Disziplinarverfahren: OB Wiegand legt Widerspruch ein

25. März 2014 | Politik | Ein Kommentar

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat Widerspruch gegen einen Stadtratsbeschluss eingelegt, ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten. Der Rat hatte dieses Ende Februar auf Antrag von CDU, SPD und FDP beschlossen.

Schreiben Wiegands an den Stadtrats-Vorsitzenden Harald Bartl

Schreiben Wiegands an den Stadtrats-Vorsitzenden Harald Bartl

Ein Anwalt soll ermitteln, ob tatsächlich Anhaltspunkte gegen Dienstvergehen bestehen, unter anderem beim vorschnellen Deichbaubeginn am Gimritzer Damm sowie bei der Einstellung persönlicher Mitarbeiter. 250 Euro pro Stunde erhält der Advokat, maximal 20.000 Euro, bezahlt aus der Stadtkasse. Diesen Beschluss hält Wiegand für rechtswidrig, weil er Kosten für die Stadtverwaltung nach sich zieht. Nun muss der Stadtrat erneut über den Beschluss abstimmen. Stimmt der Rat wieder zu und legt Wiegand dann wieder Widerspruch ein, muss das Landesverwaltungsamt prüfen und eine Entscheidung fällen.

Bereits unmittelbar nach dem Beschluss hatte Wiegand heftige Kritik geäußert. “Es ist unzulässig und rechtsmissbräuchlich ins Blaue hinein zu ermitteln, mit dem OB wurde vorher nicht gesprochen”, so Wiegand. “Offensichtlich wollen einige Räte ihren Kommunal-Wahlkampf auf den OB ausrichten.”

Hier die konkreten Vorwürfe von CDU. SPD und FDP an Wiegand:
– Verstoß gegen die Gemeindeordnung, insbesondere §§ 44 und 97 sowie wegen Verstoßes gegen das Wasserhaushaltungsgesetz § 68.
– Einstellung von Personal zu arbeitsvertraglichen Bedingungen, die den TVöD verletzen.
– Reaktivierung eines Beamten.
– Abgabe eidesstattlicher Erklärungen in Verfahren gegen die Stadt.
– Ausbleibende Neubesetzung von Fachbereichsleiterstellen; Missachtung der Zuständigkeit des Hauptausschusses.
– Übermittlung eines falschen Stellenplans 2013 an das LVwA.
– Deichbau am Gimritzer Damm.
– Missachtung der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt in mehreren Fällen.
– Verweigerung der Akteneinsicht.
– Behinderung der Stadtratsarbeit
– Plausibilität der Vergabe von Beauftragungen 2012/13 an externe Kanzleien.

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