Disziplinarverfahren: OB Wiegand legt Widerspruch ein
25. März 2014 | Politik | Ein KommentarHalles Oberbürgermeister Bernd Wiegand hat Widerspruch gegen einen Stadtratsbeschluss eingelegt, ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten. Der Rat hatte dieses Ende Februar auf Antrag von CDU, SPD und FDP beschlossen.
Bereits unmittelbar nach dem Beschluss hatte Wiegand heftige Kritik geäußert. “Es ist unzulässig und rechtsmissbräuchlich ins Blaue hinein zu ermitteln, mit dem OB wurde vorher nicht gesprochen”, so Wiegand. “Offensichtlich wollen einige Räte ihren Kommunal-Wahlkampf auf den OB ausrichten.”
Hier die konkreten Vorwürfe von CDU. SPD und FDP an Wiegand:
– Verstoß gegen die Gemeindeordnung, insbesondere §§ 44 und 97 sowie wegen Verstoßes gegen das Wasserhaushaltungsgesetz § 68.
– Einstellung von Personal zu arbeitsvertraglichen Bedingungen, die den TVöD verletzen.
– Reaktivierung eines Beamten.
– Abgabe eidesstattlicher Erklärungen in Verfahren gegen die Stadt.
– Ausbleibende Neubesetzung von Fachbereichsleiterstellen; Missachtung der Zuständigkeit des Hauptausschusses.
– Übermittlung eines falschen Stellenplans 2013 an das LVwA.
– Deichbau am Gimritzer Damm.
– Missachtung der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt in mehreren Fällen.
– Verweigerung der Akteneinsicht.
– Behinderung der Stadtratsarbeit
– Plausibilität der Vergabe von Beauftragungen 2012/13 an externe Kanzleien.
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