Disziplinarverfahren gegen Wiegand – OB unbefristet (vorläufig) aus dem Dienst entfernt, Gehalt auf die Hälfte gekürzt.

15. Juni 2021 | Politik | 41 Kommentare

Dr. Bernd Wiegand war lange Zeit der Oberbürgermeister der Stadt Halle. Dann jedoch hatte er sich bereits am 17. Januar 2021 gegen das Corona-Virus impfen lassen. doch nicht nur die rechtswidrige Impfdränbgelei wurde ihm vorgeworfen, sondern auch, dass er veranlasst und ermöglicht hat, dass weitere Mitglieder der Stadtverwaltung wie auch des Stadtrates vorzeitig geimpft wurden. Dies sei ein Verstoß gegen die vom Bund erlassene Verordnung zur Festlegung der Impfreihenfolge vom 15. Dezember.

Daraufhin hatte bereits der Stadtrat den Oberbürgermeister vom Dienst suspendiert – wogegen Wiegand erfolglos klagte.

Aber seit dem 19. Februar 2021 führte auch das Landesverwaltungsamt unabhängig davon ein Disziplinarverfahrens gegen den Oberbürgermeister, das am 29. April 2021 ausgedehnt wurde.

Nun hat auch das Landesverwaltungsamt entschieden: als Kommunalaufsichtsbehörde verhängte es, unabhängig von der Entscheidung des Stadtrates, die Verfügung, Wiegand vom Dienst zu supendieren. Und setzte noch einen drauf: die Suspendierung gilt jetzt unbefristet, und sein Gehalt wird um die Hälfte gekürzt. Außerdem darf der “ vorläufige Ex-OB“  für die Dauer der Dienstenthebung die Dienstgebäude der Stadt Halle nicht mehr betreten.

Begründet wurde das nicht nur mit Wiegands Impfdrängelei an sich, sondern auch seinem anschließenden Fehlverhalten.

Die im Zuge der Ausdehnung erhobenen Vorwürfe u.a. der Einflussnahme auf das Zustandekommen mehrerer Stadtratssitzungen, auf disziplinarische Tätigkeiten der Stadt, die Nutzung dienstlicher Ressourcen für private Zwecke und die Erteilung von Weisungen zur nachträglichen Änderung amtlicher Unterlagen stehen mit dem Ausgangsvorwurf in direktem Zusammenhang.

Damit nicht genug: unabhängig davon ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Halle gegen  Oberbürgermeister Bernd Wiegand in dem Zusammenhang, zur Beweissicherung waren auch schon seine Diensträume durchsucht worden.

 

Ursprungsmeldung aus dem Landesverwaltungsamt:

Disziplinarverfahren gegen OB Wiegand – Vorläufige Entfernung aus dem Dienst

Mit Verfügung vom 7. Juni 2021 hat das Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde den Oberbürgermeister der Stadt Halle Dr. Bernd Wiegand vorläufig seines Dienstes als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Halle (Saale) und aller Ämter, die sich aus seinem Hauptamt ableiten, sowie hiermit in Verbindung stehender Nebenämter enthoben. Die vorläufige Dienstenthebung geht mit einer Einbehaltung der monatlichen Dienstbezüge um 50 Prozent einher und beinhaltet das Verbot, für die Dauer der Dienstenthebung alle Dienstgebäude der Stadt Halle (Saale) zu betreten.

Hintergrund:
Der Oberbürgermeister der Stadt Halle Dr. Bernd Wiegand hatte sich bereits am 17. Januar 2021 gegen das Corona-Virus impfen lassen. Ihm wird vorgeworfen, dafür verantwortlich zu sein, dass es durch weitere Impfungen von Mitgliedern der Stadtverwaltung wie auch des Stadtrates zu Verstößen gegen die vom Bund erlassene Verordnung zur Festlegung der Impfreihenfolge vom 15. Dezember kam. Dieser Umstand und sich anschließende wahrheitswidrige Behauptungen des Beamten führten am 19. Februar 2021 zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch das Landesverwaltungsamt gegen den Oberbürgermeister. Das Disziplinarverfahren wurde am 29. April 2021 ausgedehnt. Die im Zuge der Ausdehnung erhobenen Vorwürfe u.a. der Einflussnahme auf das Zustandekommen mehrerer Stadtratssitzungen, auf disziplinarische Tätigkeiten der Stadt, die Nutzung dienstlicher Ressourcen für private Zwecke und die Erteilung von Weisungen zur nachträglichen Änderung amtlicher Unterlagen stehen mit dem Ausgangsvorwurf in sachlichem Zusammenhang. Die Schwere des vorgeworfenen Dienstvergehens begründet neben der Gefahr einer Beeinträchtigung der Ermittlungen wie auch des Dienstbetriebes die vorläufige Dienstenthebung. Dem Beamten wurde zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Entscheidung ist sofort vollziehbar und wird damit unmittelbar wirksam.
Da es sich bei dem vom Landesverwaltungsamt geführten Disziplinarverfahren und der hier getroffenen Maßnahme nach § 38 Disziplinargesetz des Landes Sachsen-Anhalt und dem vom Stadtrat durchgeführten Verfahren nach § 39 Beamtenstatusgesetz, welches inzwischen vom Verwaltungsgericht Halle im einstweiligen Rechtschutz bestätigt wurde, um unterschiedliche Rechtsgrundlagen handelt, sind die ausgesprochenen Maßnahmen unabhängig voneinander.

 

 

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